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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/2011/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal (Nr. 1 01/2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.01.2013
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Sachverhalt
Die starke Fallsteigerung der letzten Jahre im Bereich der ambulanten Hilfen hat vorrangig mit den Anforderungen und Erfordernissen aus der Bearbeitung der gewichtigen Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zu tun. Als pädagogische Antwort auf die vorgefundenen familiären Problemlagen greifen wir seitens des Jugendamtes aus fachlichen Gründen primär auf das Hilfsangebot der Familienhilfe zurück. Wir sind der Überzeugung, dass wir in den in diesem Bereich agierenden Jugendhilfeträgern leistungsfähige Partner haben, die den Anforderungen dieser heiklen Fallarbeit konzeptionell, personell und fachlich gewachsen sind. Ein Einsatz von Honorarkräften, die nicht unbedingt eine formale fachliche Qualifikation haben müssen, da es auch sehr stark auf persönliche Befähigungen ankommt, kommt hier fachlich nicht in Frage.
Der Einsatz von Honorarkräften im Bereich der Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII ist in Wirklichkeit nicht signifikant gesunken. Vielmehr stagnieren die Fallzahlen in diesem Bereich, da dieser spezifische Hilfebedarf nicht stark angestiegen ist. Da jedoch der Anstieg der Familienhilfen ausgesprochen deutlich ausgefallen ist, verschiebt sich das Verhältnis zwischen diesen Hilfearten mehr und mehr. Es kann hier der Eindruck entstehen, dass der Einsatz von Honorarkräften zugunsten des Einsatzes von professionellen Jugendhilfeträgern abgebaut wird. Dem ist allerdings nicht so, wie die vorhergehenden Ausführungen verdeutlichen sollen.
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