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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Piratenpartei - VO/2327/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die aktuell gültige Satzung des Denkmalbeirates wird in § 6 Absatz 7 dahingehend geändert, dass seine bisher nichtöffentlichen Sitzungen in Zukunft öffentlich stattfinden können.

Als konkrete Formulierung schlagen wir für die aktuell in Kraft befindliche Satzung vor:

§ 6 Absatz 7 wird geändert in: „In den Sitzungen des Denkmalbeirats werden die Vorhaben öffentlich vorgestellt, sofern die Bauherren nicht widersprechen. Die anschließenden internen Beratungen sind in der Regel nicht öffentlich. Zu den öffentlichen Teilen der Sitzung des Denkmalbeirats werden bei Bedarf Gäste – wie Vertreter bzw. Vertreterinnen der Hochschulen, der Architektenkammer, der Handwerkskammer, des Einzelhandelsverbandes u. a. – eingeladen.“

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Denkmalbeirat hat eine wichtige, den Magistrat beratende Funktion und nimmt mit seinen Expertenempfehlungen Einfluss insbesondere auf zukünftige Bauvorhaben. Bislang fanden seine Sitzungen unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit statt und seine Mitglieder waren satzungsgemäß zum Schweigen über die ihnen im Verlauf der Sitzungen zur Kenntnis gelangten Sachverhalte verpflichtet.

Eine Änderung von § 6 Absatz 7 der bestehenden Denkmalbeiratssatzung in der in diesem Antrag vorgeschlagenen Weise ist, abgesehen von den kursiv gedruckten Passagen, wortgleich mit den entsprechenden Regelungen der Satzung des Gestaltungsbeirates und hat zur Folge, dass

(1)  der Denkmalbeirat entweder wie bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen kann, falls dies beispielsweise vom Gesetzgeber in bestimmten Fällen vorgeschrieben sein sollte, aber

(2)  gleichzeitig analog zu den Sitzungen des Gestaltungsbeirates die Möglichkeit erhält, Teile seiner Sitzungen öffentlich durchzuführen.

Ziel der von uns vorgeschlagenen Neuregelung ist es, insbesondere denkmalschutzrechtliche Bauvorhaben von öffentlichem Interesse erstmals öffentlich transparent behandeln zu können.

Im Sinne einer grundsätzlich anzustrebenden Maximierung der Transparenz politischer Entscheidungsfindungen halten wir es für erstrebenswert, dass die Aktivitäten des Denkmalbeirats möglichst detailreich öffentlich wahrgenommen werden können. Nur so wird den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Marburg die Möglichkeit gegeben, sich frühzeitig unter Einbeziehung der im Denkmalbeirat konzentrierten Expertenkenntnisse ein eigenes Bild von anstehenden Stadtgestaltungsvorhaben zu machen und im Sinne eines demokratischen Systems ggf. auch Einfluss auf diese zu nehmen.

Dadurch, dass der Denkmalbeirat bislang unter generellem Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, setzt er sich unserer Einschätzung nach dem Vorwurf aus, als „Geheimgremium“ zu agieren. Dieser Sachverhalt dient sicherlich nicht als vertrauensbildende Maßnahme für die Arbeit dieses Beirats, der doch ein großes Interesse daran hat, dass die Öffentlichkeit versteht, dass die hier geleistete Arbeit gut und wichtig ist. Zudem ist in § 2 Absatz 9 der aktuell gültigen Fassung der Denkmalbeiratssatzung als ausdrückliche Aufgabe formuliert, „daß der Denkmalbeirat die denkmalpflegerischen Belange in seinem Arbeitsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit vertritt“. Dieses Ziel lässt sich bei einem strikten Ausschluss der Öffentlichkeit gewiss nicht erreichen.

Gelegentlich geäußerten urheberrechtlichen Einwänden bezüglich der im Verlauf der Sitzungen üblicherweise präsentierten Baupläne, Fassadenansichten, etc. wird in der Neuformulierung von § 6 Absatz 7 Rechnung getragen, obwohl in etlichen anderen Sitzungen seit Jahren ähnliches Material ohne Rücksicht auf diesen Aspekt vorgestellt wird: vgl. Verkehrsausschuss, Haupt- & Finanzausschuss und natürlich vor allem den Bauausschuss.

Zur Wahrung rechtlicher Vorschriften bezüglich der öffentlichen Bekanntgabe personenbezogener Daten, können sitzungsrelevante Anschauungsmaterialien unter Einsatz der nachweislich vorhandenen technischen Mittel des Bauamts mit relativ geringem Aufwand von solchen Informationen befreit werden, zumal auch hier gilt, dass in seit Jahren tagenden anderen Ausschüssen „Ross und Reiter“ durchaus genannt werden.

 

 

 

Quellen:

Aktuell gültige Fassung der Satzung des Denkmalbeirats: http://www.marburg.de/de/17930

Aktuell gültige Fassung der Satzung des Gestaltungsbeirats: http://www.marburg.de/de/17943

Gegenüberstellung der aktuell geltenden Satzung des Marburger Denkmalbeirats und der letzten, offiziell vom Denkmalbeirat beschlossenen Satzungsneufassung, wie in der Sitzung vom 05. März 2013 vorgestellt.

 

Dr. Michael Weber

 

 

 

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