Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2366/2013

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Moischt, Schröck, Ginseldorf und Ginseldorf) wird eine Schiedsperson und zugleich eine stellv. Schiedsperson gewählt.

Reduzieren

Sachverhalt

- 2 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III wird eine Schiedsperson und zugleich eine stellv. Schiedsperson gewählt.

 

Begründung:

 

Die Amtszeiten von Herrn Günter Stumpf als Schiedsmann und Herrn Heinrich Nau als stellv. Schiedsmann für den o. g. Bezirk laufen am 10.06.2013 aus.

Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur  Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Gemeinde-vertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.              wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.              eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.              wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar               bestellt ist;

4.              wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.              wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1.              bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr               vollendet haben wird;

2.              nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.              durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen               beschränkt ist.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2013  wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung ver-tretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften  zu  §  4  HSchAG  eine  „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".

 

Für die Wahl der Schiedsperson wurde

 

Herr Günter Stumpf, Nussacker 21, 35043 Marburg,

 

von dem Ortsbeirat Moischt und von der SPD-Fraktion zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.

 

Ebenfalls mit Schreiben vom 27.03.2013  wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen erneut gebeten, entsprechende Wahlvorschläge für das Amt der stellv. Schiedsperson einzureichen.

 

Danach liegen für die Wahl der stellv. Schiedsperson folgende Wahlvorschläge vor:

 

Für die Wahl der stellv. Schiedsperson wurde seitens des Ortsbeirates Schröck

 

Herr Heinrich Nau, Buchenrotsweg 11, 35043 Marburg,

 

zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Weitere Vorschläge liegen nicht vor.

 

Aufgrund der amtlichen Bekanntmachung wurde

 

Herr Lars Christian Schwitalla, Teichweg 25, 35043 Marburg,

 

sowohl für die Wahl zur Schiedsperson als auch zur stellv. Schiedsperson vorgeschlagen.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift 4.2 zu § 4 HSchAG ist bei einer beabsichtigten Wiederwahl bei dem Direktor des Amtsgerichtes eine Zustimmung einzuholen. Mit Schreiben vom 15.05.2013 wurde seitens des Amtsgerichtes Marburg mitgeteilt, das gegen die Wiederwahl von Herrn Stumpf als Schiedsmann und Herrn Nau als stellv. Schiedsmann keine Bedenken bestehen.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Meldung vom 27.05.2013 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen eine Wiederwahl von Herrn Stumpf als Schiedsmann und Herrn Nau als stellv. Schiedsmann keine Einwände erhoben werden.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen