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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2526/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Ortsgericht Marburg IV (Bauerbach, Ginseldorf, Moischt und Schröck) werden zwei Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsschöffen gewählt.

 

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

Laut Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg ist die Amtszeit von Herrn Karl-Ludwig Kraus als Ortsgerichtsschöffe und Stellvertreter des Ortsgerichtsschöffen bereits abgelaufen.

 

Zudem läuft die Amtszeit von Herrn Josef Gölzhäuser als Ortsgerichtsschöffe und Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers am 16.09.2013 ab.

 

Gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes ist es daher notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

I.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

II.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

III.

Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

IV.

Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2013 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge einzu-reichen.

 

Seitens der CDU Fraktion sowie des Ortsbeirates Bauerbach wurde als Kandidat zum Ortsgerichsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers

 

Herr Theodor Gölzhäuser, Hopfengarten 19, 35043 Marburg,

 

vorgeschlagen.

 

Seitens des Ortsbeirates Schröck wurde als Kandidat zum Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers

 

Herr Karl-Ludwig Kraus, Minksweg 10, 35043 Marburg

 

zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Der Ortsbeirat Moischt schlägt als Kandidaten zum/r Ortsgerichtsschöffen/in und zugleich Stellvertreter/in des Ortsgerichtsvorstehers

 

Frau Sylvia Bandte, Am Nußacker 19, 35043 Marburg-Moischt (bereits Schöffin)

 

und

 

Herrn Hans Deucker, Zur Hainbuche 20, 35043 Marburg-Moischt

 

 

vor.

 

Der Ortsbeirat Ginseldorf schlägt keinen Kandidaten vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

 

 

 

Dr. Kahle

Bürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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