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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/2587/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den Bericht zu bestehenden Patenschaften für öffentliche Grünflächen zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

In der Sitzung vom 28. Juni 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, über bestehende Patenschaften für öffentliche Grünflächen zu berichten.

 

1. Ausgangssituation

 

Vor dem Hintergrund immer knapper werdender öffentlicher Kassen und des damit verbundenen unvermeidbaren Rückganges öffentlicher Dienstleistungen kommt der Übernahme entsprechender Aufgaben durch private Initiativen zur Entlastung der öffentlichen Hand eine immer größere Bedeutung zu.

So haben die Bürger, Institutionen oder Firmen die Möglichkeit aktiv und verantwortlich an der Gestaltung der Stadt mitzuwirken und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Pflege und Erhaltung von wertvollen Grünflächen und Baumbeständen.

 

Da nicht alle Bürger einer Stadt einen eigenen Garten besitzen, den sie pflegen können, bieten Patenschaften die gelungene Alternative, sich um ein kleines Stück Grün zu kümmern. Durch Patenschaften verschönern Anwohner vielerorts beispielsweise Baumscheiben und werten durch die Bepflanzung sowohl ihr Wohnumfeld als auch ganze Straßenzüge auf.

 

 

2. Beschreibung der Patenschaften

 

Im gesamten Stadtgebiet Marburgs bestehen 56 Patenschaftsverträge für öffentliche Grünflächen. Diese verteilen sich wie folgt:

4 in der Kernstadt, 1 in Wehrda, 1 in Haddamshausen, 1 in Elnhausen, 1 in Wehrshausen,

3 in Michelbach, 1 in Ginseldorf, 23 in Bauerbach und 21 in Schröck (siehe beigefügte Auflistung).

Das Spektrum der Patenschaftsverträge geht über straßenbegleitende öffentliche Grünflächen, Baumscheiben, Straßenbäume, Obstbäume bis hin zu einer öffentlichen Gewässerparzelle.

Einen Schwerpunkt bilden dabei die Patenschaftsverträge für die Unterhaltung und Pflege von Obstbäumen sowie die Patenschaftsverträge zur Gestaltung und Pflege von Baumscheiben. 

Manchmal erfolgen im Rahmen einer Patenschaft auch neue Anpflanzungen, die in Rücksprache mit dem Fachdienst Stadtgrün stattfinden.

 

Die Stadtteile Bauerbach und Schröck haben einen besonders hohen Anteil an Patenschaftsverträgen. In Bauerbach gibt es z. B. 12 Patenschaftsverträge für die Unterhaltung und Pflege von insgesamt 33 Obstbäumen (Apfel, Kirsche und Birne). Bei diesen Patenschaften werden die Namen der Paten mit einem Namensschild am Baum kenntlich gemacht.

 

Im Stadtteil Schröck gibt es u. a. 6 Verträge über die Pflege von Straßenbäumen einschließlich der darunter befindlichen Grünflächen, deren Flächen zwischen 5 und 20 m² variieren  sowie 14 Patenschaften für die Gestaltung und Bepflanzung von Baumscheiben. Diese werden auf Empfehlung des Fachdienstes Stadtgrün mit Bodendeckern, Stauden und Sommerblumen bestückt.

 

Die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist in Ausübung der Patenschaft nicht gestattet, es sei denn, dass die vorherige Zustimmung des Fachdienstes Stadtgrün ausdrücklich erteilt worden ist.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Liste der bestehenden Patenschaftsverträge für öffentliche Grünflächen

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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