Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/2592/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnishaushalt 2013
hier: Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
24.09.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.09.2013
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
- Der Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie“ für die Sachkonten 6161000 „Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung)“ und 6162000 „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ in Höhe von 870.000 € wird zugestimmt.
- Der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II wird zugestimmt (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).
- Können die Mehraufwendungen im Budget des Dezernats II nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Jahr 2014 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).
- Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung:
Das Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie" beinhaltet die Sachkonten 6161000 „Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung)“ mit einem Haushaltsansatz von 1.621.000 € und 6162000 „Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten“ mit einem Haushaltsansatz von 1.481.000 €.
Die Haushaltsansätze für diese beiden Konten lassen sich nur sehr schwer abschätzen. Im Haushaltsjahr 2010 sind auf den beiden Konten insgesamt 3.932 T€ gebucht worden, also rund 0,8 Mio. € mehr. Der entsprechende Bedarf für die Aufwendungen ergibt sich erst im lfd. Jahr. Da die Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur weiteren Schadensvermeidung nicht aufschiebbar sind, werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung der laufenden Bauunterhaltung für die städtischen Gebäude bis zum Jahresende zusätzlich 870.000 € benötigt.
Die zusätzlichen Mehraufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Adolf-Reichwein-Schule, Umbau Medientechnik 120.000 €
Richtsberg Gesamtschule, Erneuerung Bodenbelag Windfang 10.000 €
Haus der Jugend, Frankfurter Straße 29, Einbau Aufzugsanlage 23.000 €
Rathaus, Markt 1, Sanierung von drei Toiletten 35.000 €
Markt 8, Toilettensanierung 32.000 €
Oberstadtaufzug Pilgrimstein 28, Erneuerung einer Kabine 100.000 €
Umsetzung WC-Anlage Piscator-Haus zum Karlsbader Weg RGS 15.000 €
Theodor-Heuss-Schule, Umbau Sekretariat 94.000 €
Brüder-Grimm-Schule, Toilettensanierung 60.000 €
Friedrich-Ebert-Schule, Umbau Cafeteria 25.000 €
Martin-Luther-Schule, Toilettensanierung 90.000 €
Bürgerhaus Cappel, Umbau kleiner Saal für Mittagsbetreuung 30.000 €
Friedrichstraße 36, Altbau, Verbesserung Schallschutz Flure 26.000 €
Erlenring 11, Umbau Wohnungen für Hilfspolizisten 100.000 €
Zahlungen für periodengerechte Zuordnung 110.000 €
Insgesamt 870.000 €
Die Budgetierungsrichtlinien sehen vor, dass Mehraufwendungen in einem Budget durch Einsparungen im Fachbereichs- bzw. Dezernatsbudget aufgefangen werden sollen. Der Haupt- und Finanzausschuss muss daher der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II zustimmen (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).
Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, ob der Mehraufwand im Haushaltsjahr 2013 durch Einsparungen im Dezernatsbudget II aufgefangen werden kann.
Ist dies nicht möglich, kommt nach den Budgetierungsrichtlinien die Vorbelastung des entsprechenden Budgets 2013 zum Tragen. Da es sich bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen um nicht zu kalkulierende Aufwendungen handelt, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Folgejahr verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 27.08.2013
Seite: 2/3
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen