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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2652/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 29, 2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 1, 2013
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Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Aufgrund der Änderungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) sind eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen in der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Universitätsstadt Marburg erforderlich geworden.
Der Wehrführerausschuss wurde als oberstes Organ der Freiwilligen Feuerwehr Marburg bei der Überarbeitung der Satzung mit einbezogen.
Schwerpunktmäßig haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Möglichkeit der Bildung einer Kinderabteilung (Aufnahme von Kindern bereits ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) (§§ 3 Nr. 4, 11).
- Aufnahme von Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen als Fachberater/Fachberaterinnen in die Freiwillige Feuerwehr Marburg (§ 4 Abs. 2).
- Der aktive Feuerwehrdienst kann nun in maximal zwei Feuerwehren geleistet werden (§ 4 Abs. 3).
- Die aktive Mitgliedschaft kann auf Antrag und ärztlicher Zustimmung vom 60. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr mit Zustimmung der Feuerwehrleitung verlängert werden (§ 5 Abs. 1).
- Der Umgang mit der persönlichen Ausrüstung wurde eindeutiger geregelt (§ 6).
- Die Wahl von zwei stellvertretenden Wehrführern/Wehrführerinnen sowie stellvertretende Jugendfeuerwehrwarte/Jugendfeuerwehrwartinnen und stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwarte/Stadtjugendfeuerwehrwartinnen sind nun möglich (§7 Abs. 2).
- Das Fachgebietsleiterwesen und der Führungsstab wurden neu geregelt (§§ 15 +16).
- Die Einladungsfrist zur Jahreshauptversammlung und Bekanntgabefrist bei Wahlen wurden von 10 Tagen auf zwei Wochen verändert (§ 21).
Die bisher gültige Feuerwehrsatzung soll durch die Neufassungen ihre Gültigkeit verlieren.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen: (gesondert gedruckt)
- Satzung für die Freiwilligen Feuerwehr der Universitätsstadt Marburg
- Synopse
Beteiligung an der Vorlage durch:
FD 37 | FD 30 | FD 10 | FBL 1 |
B | B | B | K |
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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