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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2666/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Was wären die (formellen) Randbedingungen für einen Austritt der Stadt Marburg aus dem RMV und welche Folgen hätte dieser?

 

 

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Sachverhalt

Die Universitätsstadt Marburg ist seit der Gründung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes 1995 Mitglied des RMV und Gesellschafterin der RMV GmbH.
Die Randbedingung zum Austritt der Stadt Marburg aus dem Rhein-Main-Verkehrsverbund wäre eine Änderung des hessischen ÖPNV-Gesetzes.
In § 6 (2) ÖPNVG wird geregelt:
„Die Aufgabenträger nehmen die Aufgaben nach § 7 Abs. 1 gemeinsam in Verkehrsverbünden wahr und sind auf Ausgleich der unterschiedlichen Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr in den unterschiedlichen Räumen bedacht.“
Aufgabenträger sind Landkreis, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern.

 

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