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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/2676/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wieland Stötzel (Nr. 12/09/2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.09.2013
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat möge Auskunft darüber geben, wie die Eigentumsverhältnisse des Fuhrparks der Universitätsstadt Marburg sind und in diesem Zusammenhang – sofern möglich – mitteilen, wie lange die Leasinglaufzeit der jeweiligen Fahrzeuge ist, wie hoch die monatlichen Leasingraten der jeweiligen Fahrzeuge sind sowie die Höhe der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten sind.
Sachverhalt
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.
Wir gehen davon aus, dass sich die kleine Anfrage ausschließlich auf Kraftfahrzeuge und nicht etwa auf Anhänger, Werkstattfahrzeuge oder auch Feuerwehrfahrzeuge bezieht.
Neben dem Magistrat werden noch in weiteren Fachdiensten Fahrzeuge vorgehalten. Dies sind neben dem Fachdienst 11 – Technische Dienste (mit der Botenmeisterei), die Fachdienste 40 – Schule, Fachdienst 42 – Sport, FD 32 – Ordnung, FD 67 – Stadtgrün, Klima- und Naturschutz, FD 50 – Soziale Leistungen, FD 51 – Zentrale Jugendhilfedienste, FD 56 – Jugendförderung, FD 60 – Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung und FD 65 – Hochbau.
Die Fahrzeuge im FD 11 werden zum einen für den kompletten Posttransport der Universitätsstadt Marburg benötigt sowie für die Technischen Dienste u. a. für den Transport der Hardware. Bei den Fahrzeugen des FD 32 handelt es sich um die Dienstfahrzeuge der Ordnungspolizei. Im Jugendamt und Sozialamt wird jeweils lediglich ein Dienstfahrzeug vorgehalten. Bei den Fahrzeugen der Bauverwaltung handelt es sich u. a. um die Fahrzeuge, die Material und Werkzeuge transportieren oder die Messfahrzeuge.
Man kann daran erkennen, dass der Fuhrpark der Universitätsstadt Marburg auf das nötigste Maß beschränkt ist. Dies ist auch nur möglich, weil das Angebot von CarSharing sowie das Jobticket von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rege in Anspruch genommen wird. Z. B. wird im Jugendamt der größte Teil der Hausbesuche durch Inanspruchnahme des CarSharing- Angebotes abgedeckt. Es befindet sich z. B. auf dem Hof des Dienstgebäudes Jugendamt/Sozialamt eine CarSharing Station.
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