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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2838/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für die Universitätsstadt Marburg ab 2015 wird beschlossen. Die Stadtwerke Marburg Consult GmbH wird mit der Leitung des Projektes beauftragt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) stellen die hessischen Aufgabenträger für ihren Bereich einen lokalen Nahverkehrsplan auf. Spätestens alle fünf Jahre ist gemäß § 14 Abs. 8 ÖPNVG darüber zu entscheiden, ob dieser neu aufzustellen ist.

 

Der derzeit gültige Nahverkehrsplan (NVP) der Universitätsstadt Marburg hat eine Laufzeit von 2009 bis 2014 (vgl. Vorlage VO/0556/2009).

 

Mit den Arbeiten zu der nunmehr anstehenden Fortschreibung des aktuellen NVP wird unmittelbar nach Beschlussfassung begonnen. Es ist beabsichtigt, im März 2015 den NVP als Entwurfsfassung zur Anhörung der Träger Öffentlicher Belange (gem. § 14 Abs. 7 ÖPNVG) zu versenden und gleichzeitig der Öffentlichkeit für Stellungnahmen zugänglich zu machen. Für Mai 2015 ist die Einbringung des NVP in die städtischen Gremien vorgesehen und im Juni 2015 soll der neue NVP durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

Der NVP bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV für das aufzustellende Investitionsprogramm und ist Grundlage für die Erteilung einer Liniengenehmigung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), soweit der beantragte Verkehr mit dem NVP im Sinne des § 8 Absatz 3 in Einklang steht. Weiterhin soll der NVP die Grundlage für eine weitere Betrauung des eigenen Unternehmens mit Nahverkehrsleistungen darstellen.

Neben der Rechtsgrundlage, die zur Fortschreibung des NVP führt, zeichnen sich Entwicklungen ab, auf die der Öffentliche Personennahverkehr der Universitätsstadt Marburg reagieren und Antworten finden muss:

  • Neue Anforderungen entstehen im Rahmen der Konzentration der Universitätsstandorte auf den Campus Firmanei und den Campus Lahnberge mit dem Universitätsklinikum.
  • Relevante Verschiebungen ergeben sich im Pendlerverkehr durch Verlagerung oder Ausbau von Unternehmensstandorten für Marburg besonders in der pharmazeutischen Industrie.
  • Die Klimaschutz- und Lufthygieneziele der Universitätsstadt Marburg werden in den neuen NVP aufgenommen und verankert. Marburg weist einen im Bundesdurchschnitt günstigen Modal Split auf. Mittels eines passenden Angebots im ÖPNV soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs weiter gesenkt werden.

Im NVP werden qualitative und quantitative Anforderungen hinsichtlich des Liniennetzes, des Verkehrsmitteleinsatzes, der Erschließungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität festgelegt. Dabei werden finanzielle Restriktionen sowie bereits beschlossene bzw. geplante Veränderungen berücksichtigt.

Die Entwicklung und Formulierung eines neuen Anforderungsprofils steht unter den Maßgaben der

  • Abschätzung der zukünftigen Verkehrsentwicklung in Marburg anhand Prognosen der demografischen Entwicklung, der Entwicklung der Universitätsstandorte sowie der Arbeitsplatzentwicklung
  • Entwicklung eines Leitbildes für zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV in Marburg hinsichtlich des Fahrangebotes, der Produktentwicklung und eines Mobilitätsmanagements
  • Einarbeitung der Klimaschutz-Ziele der Stadt Marburg
  • Beachtung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen (PBefG, ÖPNVG, etc.)
  • Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit
  • Anforderungen an die betriebliche Umsetzung hinsichtlich der Fahrzeugflotte.

 

Im Hinblick auf die umfangreichen Tätigkeiten zur Vorbereitung des NVP ab 2015 sind im Haushaltsplanentwurf 2014 beim Produkt 110700 Öffentlicher Personennahverkehr 50.000 EUR vorgesehen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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