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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2869/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Verbundschule Friedrich-Ebert-Schule / Theodor-Heuss-Schule wird gem. § 142 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz mit Wirkung vom 01.08.2014 der Name „Sophie-von-Brabant-Schule“ verliehen.

 

  1. Die neue Schulbezeichnung nach § 142 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz lautet:

Sophie-von-Brabant-Schule

Grundschule und Mittelstufenschule der Universitätsstadt Marburg

 

  1. Die bisherigen Bezeichnungen „Friedrich-Ebert-Schule“ und „Theodor-Heuss-Schule“ entfallen.

 

  1. Beide Schulstandorte – Uferstraße und Willy-Mock-Straße – werden aufrechterhalten. Die Entscheidung über die Nutzung der Schulräume obliegt der Schulleitung nach Absprache mit dem Fachdienst Schule.
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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2012 wurden die Friedrich-Ebert-Schule und Theodor-Heuss-Schule zu einer Mittelstufenschule und Verbundschule im Aufbau zusammengeführt. Die Entscheidung über einen neuen Schulnamen sollte im Rahmen der anstehenden Planungsprozesse getroffen werden.

Die pädagogischen und strukturellen Voraussetzungen für die Zusammenführung sind zwischenzeitlich erfüllt und der verwaltungstechnische Status einer Verbundschule wird vom Hessischen Kultusministerium zum kommenden Schuljahr umgesetzt.

 

Ab dem Schuljahr 2014/15 führt die Schule keine Haupt- und Realschuljahrgänge mehr, sondern die in der Mittelstufe ab Jahrgangsstufe 8 vorgesehenen Bildungsgänge „praxisorientierter Bildungsgang“ und „mittlerer Bildungsgang“. Die neue Schulbezeichnung benennt entsprechend die künftigen Schulformen „Grund- und Mittelstufenschule“.

 

Die Verleihung eines Schulnamens durch den Schulträger hat auf Vorschlag oder nach Anhörung der Schulkonferenz zu erfolgen (§ 142 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz).

 

Die bis Ende des Schuljahres 2013/14 noch selbständigen beiden Schulgemeinden haben sich intensiv mit der Namensfindung beschäftigt und in allen Schulgremien diskutiert, um eine gemeinsame Identifikation mit der Namensgebung zu erreichen.

Nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenzen und der Schulelternbeiräte sowie der Empfehlungen der Schülervertretungen haben die Schulkonferenzen beider Schulen am 02.12.2013 einstimmig den Namensvorschlag „Sophie-von-Brabant-Schule“ bestätigt und die Umbenennung beantragt.

Zur Namensbegründung verweisen die Schulen darauf, dass Sophie von Brabant als Tochter der Heiligen Elisabeth durch besondere Nähe mit der Stadt Marburg verbunden ist und sie – zumindest nach der Legende – als Gründerin des Landes Hessen gilt. Die Schulgemeinde sieht darin gute Möglichkeiten, hessische Bezüge im Rahmen der Europaschule herzustellen.

 

Weitergehende historische Hintergründe zur Namenspatronin können u. a. der Veröffentlichung von Herrn Dr. Ulrich Hussong in den Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur aus 1992 entnommen werden.

 

Für den Schulträger ist besonders erfreulich, dass die Entscheidung nicht nur für eine auch stadtgeschichtlich bedeutsame Person getroffen wurde, sondern dass es sich – in Anbetracht der Vielzahl männlicher Namensgeber im öffentlichen Raum – hier um ein namentliches Frauenvorbild handelt, das in den Unterrichtsbezügen der Schule sicher weit mehr darstellen wird als ein Namenssymbol.

 

 

Die offizielle Namensverleihung soll im Rahmen der Feier des 50jährigen Jubiläums der Erstellung des Schulgebäudes in der Willy-Mock-Straße voraussichtlich am 11.06.2014 erfolgen.

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

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Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

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