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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2893/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Luftreinhalteplanung

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgefordert, folgende Maßnahmen in die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Marburg aufzunehmen:

 

 

1. Luftreinhaltemaßnahmen, die vom Hessischen Umweltministerium geprüft und umgesetzt werden sollen

 

1.1. Prüfung der Einführung einer Umweltzone für die Innenstadt Marburgs
(Einfahrt nur mit der „grünen“ Umweltplakette).

 

Als eine mögliche Maßnahme für die Reduktion der verkehrsbedingten Luftschadstoffe soll von der HLUG berechnet werden, welche Auswirkungen die Einführung einer Umweltzone (Einfahrt nur mit „grüner“ Plakette) für die Luftsituation – insbesondere für die Reduzierung der Stickstoff­dioxid­belastung (NO2) – für die Marburger Innenstadt hätte.

 

Sollte bei den Berechnungen ermittelt werden, dass sich durch die Einführung einer Umweltzone die Stickstoffdioxidbelastung reduzieren lässt, soll das Ministerium in Zusammenarbeit mit der Stadt Marburg eine geeignete Umweltzone zum Schutz der Marburger Bevölkerung ausweisen.

 

1.2. Weitergehende verkehrslenkende oder -beschränkende Maßnahmen

 

Zudem soll geprüft werden, ob und welche weitergehenden verkehrsbeschränkenden oder ver­kehrslenkenden Maßnahmen (z.B. LKW-Durchfahrtsverbot > 3,5 T für Durchgangs­ver­kehr) zu besonderen Belastungszeiten (z.B. bei erhöhten Schadstoffwerten und anhaltenden Inversionswetterlagen, …) durchgeführt werden können und wie sie zu einer Reduktion der Schadstoffwerte beitragen können.

 

Hierfür sollte im Rahmen eines ein- bis mehrtägigen Verkehrsversuches bei der Messstation in der Universitätsstraße die tatsächliche Effizienz einer solchen Maßnahme erprobt und durch Messung belegt werden.

 

 

2. Begleitende Maßnahmen der Universitätsstadt Marburg

 

Ursächlich für erhöhte Luftbelastungswerte in der Marburger Innenstadt sind vornehmlich die Emissionen des Verkehrs sowie der Wärmeerzeugung.

 

2.1. Maßnahmen für die immissionsarme Mobilität

 

Für die Verbesserung der Luftqualität im Verkehrsbereich greifen viele der Maßnahmen, die auch bei der Lärmaktionsplanung (VO/2868/2013) aufgeführt sind. Ergänzend wurden Maßnahmen aufgenommen, die insbesondere die Reduktion der Schadstoffemissionen betreffen und somit die Luftsituation positiv beeinflussen können.

 

Von der Stadt Marburg und/oder den Tochtergesellschaften sollen folgende Maßnahmen zur Mobilität weiter umgesetzt, fortgeschrieben und/oder ergänzt werden:

 

  • Mobilität für Dienstgänge / Dienstfahrten / Transporte / Abfalleinsammlung / ÖPNV
    • Entwicklung der Fuhrparke durch weitere sukzessive Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge bei der Neu- bzw. Nachbeschaffung, d.h.:
        • Primär Einsatz/Beschaffung elektrischer Antriebe für regionale Dienstfahrten
        • Sekundär Einsatz/Beschaffung emissionsarmer thermischer Antriebe (d.h. Verbrennungsmotoren) mit Hybridtechnik
        • In Ausnahmefällen Einsatz/Beschaffung moderner emissionsarmer thermischer Antriebe ohne Hybridtechnik (Erdgas, Benzin)
        • Möglichst vollständiger Verzicht auf Dieselfahrzeuge (Grund: Dieselmotoren sind die Haupt-Emittenten von Feinstaub (PM10, PM2,5) und von Stickoxiden
        • Bei der unabwendbaren Anschaffung/Nachbeschaffung von Dieselfahrzeugen (i.d.R. Nutzfahrzeuge des DBM, SWMR):  Mindeststandard Abgasnorm EURO 6 und künftig besser
        • Kurzfristig: Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge (Diesel) auf die Abgasnorm EURO 6 (bei technischer Machbarkeit)
           
    • Bevorzugte Nutzung emissionsloser oder emissionsarmer Verkehrsmittel für Dienstgänge, wie beispielsweise:
        • Nutzung des Job-Tickets auch für Dienstzwecke
        • Nutzung des ÖPNV (RMV, RNV, DB) für Dienstfahrten außerhalb Marburgs
        • Nutzung von Elektrorädern als Dienstrad
        • Nutzung von Leihfahrrädern des von der DB ab April 2014 vorgesehenen Fahrradverleihsystems „Call a Bike“
        • Nutzung von Car-Sharing als Dienstfahrzeug

 

  • Pendlerverkehre und Parksuch­verkehr

Verbesserung der Anbindung der Park & Ride Parkplätze, z.B. durch die:

        • Einbindung in das ab April 2014 in Marburg vorgesehene Fahrradverleihsystem „Call a Bike“
        • Verdichtung/Verbesserung der ÖPNV-Taktung bei den bestehenden P&R-Parkplätzen Messeplatz, Georg-Gassmann-Stadion, Stadtwerke
        • Prüfung weiterer Standorte mit ÖPNV-Anbindung für die Ausweisung als P&R-Parkplatz (westlich Marbach/Michelbach, östlich Lahnberge/Sonnenblick)
        • Parkraumbewirtschaftung und Parkleitsystem
          Die in der Vorlage VO/2959/2014 „Thesenpapier Parkraum in der Universitätsstadt Marburg“ aufgeführten Maßnahmen unterstützen und ergänzen die kommunalen Möglichkeiten/Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
          Ziel muss es sein, durch ein gut funktionierendes Parkleitsystem und eine intelligente Gebührenstaffelung den Parksuchverkehr in Marburg zu lenken und zu verkürzen.

 

  • Maßnahmen für die Förderung emissionsarmer Mobilität für die Allgemeinheit
  • Förderung und Ausbau des von der DB ab April 2014 vorgesehenen Fahrradverleihsystems „Call a bike“
  • Förderung der privaten Nutzung von Fahrrädern, beispielweise durch:
        • den weiteren Ausbau des Radwegenetzes
        • die Einbindung der Radwege in mobile Radroutenplaner (Apps, …)
        • Herausgabe und regelmäßige Aktualisierung eines Radwegeplanes
  • Entwicklung der ÖPNV-Nutzung, beispielsweise durch:
    • Bewerbung bzw. Beteiligung/Unterstützung von Jobtickets von Unternehmen/Einzelhandel/­Universität
    • die Kombination von Tickets/Eintrittskarten für Großveranstaltungen (Kultur, Sport, …) mit ÖPNV-Tickets
  • Förderung des regionalen Car-Sharings, beispielsweise  durch die Unterstützung bei der Verdichtung der Standorte 
  • Prüfung und Weiterentwicklung geeigneter Verkehrsmittelalternativen für die täglichen individuellen Verkehre von Mitarbeiter/innen und Student/innen von der Innenstadt zum Klinikum und Universitäts-Campus Lahnberge im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes „Umweltfreundliche Mobilität“
  • Weiterer Ausbau/Optimierung des ÖPNV und sukzessive Umstellung auf emissionsarme Antriebe
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Prüfung der Einrichtung von kostenlosen Parkangeboten für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt (Ziel: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung)
     

2.2.              Maßnahmen für die immissionsarme Wärmeerzeugung

Maßnahmen für die immissionsarme Wärmeerzeugung werden mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes von Dezember 2011 aufgeführt und im März 2012 von den Stadtverordneten angenommen.

Das Klimaschutzkonzept wird derzeit in 4 Klimaschutzteilkonzepten konkretisiert und dann umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

1. Hintergrund

Für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne ist nach § 47 BImSchG in Hessen das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig. Derzeit wird die Aktualisierung des Luftreinhalteplanes für Marburg erarbeitet. Die Aufstellung und Fortschreibung erfolgt federführend vom Ministerium.

Die Stadt Marburg ist aktuell aufgefordert, geeignete kommunale Maßnahmen aufzuzeigen und vorzuschlagen, durch die möglichst rasch eine dauerhafte Verminderung von Luftverunreinigungen und Schadstoffbelastungen erreicht werden kann.

Darüber hinaus erfolgt die Erstellung der Luftreinhaltepläne auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit, welche Anregungen und Kritik zu dem vorgelegten Entwurf einbringen kann.

Ein Luftreinhalteplan muss innerhalb von zwei Jahren nachdem eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an einer Messstation bekannt wurde, aufgestellt werden. Der letzte Luftreinhalteplan der Stadt Marburg stammt aus dem Jahr 2009.

2. Rechtsgrundlage und Grenzwerte

Die Beurteilung der Luftqualität richtet sich nach definierten Grenz- und Zielwerten.

Die aktuellen Immis­sionsgrenzwerte sind in der EU Luft­qua­li­täts­richtlinie 2008/50/EG aufgeführt und in der 39. BImSchV um­ge­setzt worden.

Die derzeit gültigen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte sind in der neben­stehenden Tabelle aufgeführt

(HLUG,
Luft­­hygien­isch­er Jahres­bericht 2012,
S. 4):

 

 

 


3. Luft-Qualitätsmessung in Hessen

 

In Hessen wird die Luftqualität von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie (HLUG) in einem Messnetz an 11 ländlichen, 16 städtischen und zusätzlich 10 verkehrlich belasteten Messpunkten kontinuierlich überwacht. (HLUG, Lufthygienischer Jahresbericht 2012, S. 3)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Datenerhebung und Daten­über­mittlung für die Beurteilung der Luftqualität erfolgt automatisch. Die Daten sind tagesaktuell abrufbar auf den Seiten der HLUG: http://www.hlug.de/start/luft/luftmesswerte.html

An den Messstationen werden folgende Komponenten kontinuierlich erfasst:

                            Ausdruck vom: 06.03.2014

                            Seite: 15/15

 


  • Schwefeldioxid (SO2)
  • Stickstoffmonoxid (NO)
  • Stickstoffdioxid (NO2)
  • Kohlenmonoxid (CO)
  • Ozon (O3)
  • Feinstaub (PM10)
  • Feinstaub (PM 2,5)
  • Benzol
  • Toluol
  • m-/p-Xylol
  • meteorologische Größen

                            Ausdruck vom: 06.03.2014

                            Seite: 15/15

 


3.1 Luft-Qualitätsmessungen in Marburg

In der Universitätsstadt Marburg gibt es zwei Messstationen für die Messung von Luftschadstoffen:

  • Städtische Hintergrundbelastung: „Gutenbergstraße“
    An der Messstation „Gutenbergstraße“ wird die städtische „Hintergrundbelastung“ gemessen.
  • Verkehrliche Belastung: „Universitätsstraße“
    Bei der Messstation in der „Universitätsstraße“ werden an einem verkehrlich belasteten Ort insbesondere die vom Straßenverkehr emittierten Schadstoffe gemessen.

 

3.2 Ergebnisse der Luft-Qualitätsmessungen in Marburg

  • Städtische Hintergrundbelastung: „Gutenbergstraße“
    An der Messstation „Gutenbergstraße“ werden alle Grenzwerte eingehalten.
  • Verkehrliche Belastung: „Universitätsstraße“
    Bei der Messstation in der „Universitätsstraße“ sind die Grenzwerte für Feinstaub (PM10), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Benzol und Stickstoffmonoxid (NO) eben­falls unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

    Problem: Grenzwertüberschreitung bei Stickstoffdioxid (NO2)
    Die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) liegen bei der Messstation in der Universitätsstraße seit Jahren über den jeweiligen gesetzlichen Grenzwerten (derzeit 40 μg/m3 NO2).

    Künftig mögliches Problem: Empfehlung der WHO zu Feinstaub (PM10): 20 µg/m³
    Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfiehlt den Grenzwert für Feinstaub (PM10) auf 20 µg/m³ im Jahresmittel zu reduzieren. Sollte die EU dieser Empfehlung folgen, so würden die derzeit gemessenen Feinstaubwerte in der Gutenbergstraße diesen Grenzwert einhalten (2012: 17,5 µg/m³), die Feinstaubwerte an der Universitätsstraße diesen Grenzwert aber (2012: 22,3 µg/m³) überschreiten.

    In Kürze kann daher allein schon für die Reduktion der Feinstaubwerte an stark befahrenen und damit luftschadstoffbelasteten Straßen in Marburg die Einführung einer „Umweltzone“ notwendig werden.

 

3.3 Zeitliche Entwicklung der Grenz- und Schadstoffwerte für Stickstoffdioxid (NO2)

Die gesetzlichen Grenzwerte sowie die gemessenen Jahresmittelwerte (µg/m³) für Stickstoffdioxid (NO2) haben sich im Laufe der letzten Jahre bei den Marburger Messstationen wie folgt entwickelt:

 

Jahr

NO2

Grenz­werte für den Jahres­mittel­wert

(µg/m³)

NO2
Jahres­mittel­wert

Universitäts­straße

(µg/m³)

NO2
Jahresmittel­wert

Guten­berg­straße

(µg/m³)

2006

48

53

25

2007

46

51

23

2008

44

50,4

26,7

2009

42

52,6

26,7

2010

40

46,0

23

2011

40

46,5

24,6

2012

40

45,3

23,3

2013

40

45

22


3.4 Vergleich der Marburger Messstation mit anderen hessischen Messstationen

Die ermittelten Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) bei der Messstation „Universitätsstraße“ sinken im Beobachtungszeitraum von 2006 – 2012 (die Werte für 2013 sind noch nicht abschließend geprüft) von 53 µg/m³ auf 45,3 µg/m³. Diese an sich positive Entwicklung reicht aber nicht aus, da die Grenzwerte inzwischen auf 40 µg/m³ abgesenkt wurden.

 

Zudem liegen die Werte der Station in der Universitätsstraße für den Parameter Stickstoffdioxid (NO2) auch im Vergleich aller hessischen Messstationen weit oben: von 2006 bis 2012 nimmt Marburg mit dem 5., 6. oder 7. Platz eine „Negative Spitzenposition“ bei den als belastet bewerteten Messstationen ein – die Schadstoffwerte liegen noch vor Frankfurt-Höchst oder Gießen. Es besteht demnach Handlungsbedarf.

 

Jahr

Platz in Hessen

2006

6.

2007

6.

2008

5.

2009

6.

2010

7.

2011

6.

2012

6.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


4. Quellen von Stickstoffdioxid (NO2)

 

Stickstoff (N2) hat einen Anteil von ~ 78 % aller Gase in unserer Atmosphäre, gefolgt von Sauerstoff (O2) mit knapp < 21 % und Argon mit knapp ~ < 1 %. Die anderen Gase sind nur in Spuren vorhanden. Sie sind aber teilweise klimawirksam (z.B. CO2) und können in der Nähe der Erdoberfläche selbst in geringsten Mengen (z.B. Stickstoffdioxid: aktueller Grenzwert = 40 µg/m³, d.h. 0,04 mg/m³) reizend oder schädlich für Menschen, Tiere und Pflanzen wirken.

 

Die HLUG beschreibt, dass Stickstoffdioxid (NO2) hauptsächlich als Nebenprodukt bei Verbrennungsprozessen durch die Oxidation von Luftstickstoff (N2) entsteht. An Schornsteinmündungen bzw. Auspuffrohren liegen die Stickstoffoxide zu über 90 % als Stickstoffmonoxid vor. Dieses wird in der Atmosphäre rasch zu Stickstoffdioxid (NO2) oxidiert.

 

Die HLUG sieht als Quellen von Stickstoffdioxid (NO2) im städtischen Raum vornehmlich die Abgase aus Industrie, Gebäudeheizungen und Verkehr (mit Verbrennungsmotoren, angetrieben durch Diesel, Benzin, Gas, Ethanol, …). Die Emittentengruppe Kfz-Verkehr (insbesondere durch Dieselmotoren < Euro Norm VI) trägt mit Abstand am meisten zu den Stickstoffdioxid-Emissionen bei. Außerhalb der Städte spielen auch biogene Emissionen (durch mikrobiologische Prozesse im Boden) für die Stickstoffoxidbilanz eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

 

Am Ort der Messstelle in der Universitätsstraße gilt als Hauptquelle der Stickstoffdioxide der „Straßenverkehr“ (insbesondere von Dieselfahrzeugen).

 

 

5. Vorgeschlagene Maßnahmen für die Reduktion von Stickoxiden

 

Aufgefordert zum Handeln sind in erster Linie das Land Hessen, aber auch die jeweils betroffenen Kommunen.

 

Handlungsbedarf besteht für die Stadt Marburg und das Hessische Umweltministerium nicht nur in eigenem Interesse. Die deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne sehr genau und droht bei mangelnder oder fehlender Durchführung mit einer Klage. In dem Schreiben des Hessischen Ministeriums vom 09.12.2013 wird sinngemäß ausgeführt: „Dass es sich hierbei nicht nur um eine leere Drohung handelt, zeigt sich anhand einer Reihe von entsprechenden Klageverfahren gegen die zuständigen Behörden, sowohl in Hessen als auch in Bayern und Baden-Württemberg etc. deutlich. Gerade von der DUH wird ein besonders hoher Wert auf die Einführung von Umweltzonen gelegt. … Neben der DUH kamen auch die Umweltminister der Länder zusammen mit der EU-Kommission Ende November 2013 zu dem Ergebnis, dass das Bewusstsein der Mitgliedsstaaten für Luftqualitätsziele bisher zu gering sei und dem Anliegen mehr Nachdruck verliehen werden müsse. Der Leiter der Generaldirektion Umwelt sieht im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung durch die zu hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft ebenfalls keinen Grund auf Vertragsverletzungsverfahren zu verzichten. Darüber hinaus wurde von ihm ein Entwurf für die Novelle der Luftqualitätsrichtlinie mit weiter verschärften Grenzwerten angekündigt.“

 

Umweltzonen können seit 2007 festgelegt werden. Alle Fahrzeuge können auf Wunsch des Halters mit einer Umweltplakette gekennzeichnet werden. Die jeweils zugewiesene Farbe der Umweltplakette ist abhängig von der Menge der emittierten Feinstäube. Die Einfahrt in Umweltzonen ist nur für die in der jeweiligen Zone erlaubten Fahrzeuge (z.B. „grün“) zulässig. In Hessen lässt das zuständige Ministerium bei der Ausweisung von „Umweltzonen“ nur die Zufahrt mit „grünen“ Feinstaub-Plaketten zu.

 

In den Luftreinhalteplan für die Stadt Marburg sollen daher glichst effiziente Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen, aufgenommen werden.

In der Beschlussvorlage sind deshalb die Maßnahmen aufgeführt, die die Stadt Marburg dem Ministerium vorschlägt (Prüfung der Einrichtung einer Umweltzone sowie ergänzend weitergehende verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu Belastungszeiten, Durchfahrtsverbot für LKW´s über 3,5 Tonnen auf den innerstädtischen Straßen) sowie die Maßnahmen, die die Stadt Marburg und die Tochtergesellschaften begleitend in Eigenregie initiieren und fortführen können, um den Jahresmittelwert der Luftschadstoffe – insbesondere für Stickstoffdioxid (NO2) - aus den Quellen „Verkehr“ sowie „Wärmeerzeugung“ möglichst rasch zu reduzieren.

 

5.1. Maßnahmen vom Land: Prüfung der Einrichtung einer Umweltzone

Als eine mögliche Maßnahme für die Reduktion der verkehrsbedingten Luftschadstoffe wird daher vorgeschlagen, dass die HLUG auf Grundlage der von der Straßenverkehrsbehörde ermittelten Verkehrsdaten berechnen soll, welche Auswirkungen die Einführung einer Umweltzone (Einfahrt nur mit „grüner“ Plakette) für die Luftsituation – insbesondere für die  Feinstaub- (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxidbelastung (NO2) – für die Marburger Innenstadt hätte.

Sollte bei den Berechnungen ermittelt werden, dass sich durch die Einführung einer Umweltzone die Stickstoffdioxidbelastung (NO2) und im Hinblick auf die Empfehlung der WHO die Feinstaubbelastung (PM10, PM2,5) reduzieren lässt, soll das Ministerium in Zusammenarbeit mit der Stadt Marburg eine geeignete Umweltzone zum Schutz der Marburger Bevölkerung ausweisen. 

Eine Umweltzone betrifft dabei nicht unmittelbar alle Luftschadstoffe. Die jeweilige Plaketten­farbe (rot, gelb, grün) richtet sich vom Ursprung her nur nach den „Feinstaubemissionen“ der Fahrzeuge. Demnach ist die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit  „grüner“ Umweltplakette demnach leider keine Kennzeichnung/­Auszeichnung für besonders schadstoffarme Automobile. Feinstaubsenkende Maßnahmen tragen aber auch zur Reduktion des aktuellen Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) bei.

Die Zufahrtsbeschränkung der Marburger Innenstadt für Fahrzeuge mit „grüner Plakette“ träfe dabei faktisch alle technisch veralteten Dieselfahrzeuge (PKW, LKW, Busse mit < EURO VI).

Nebeneffekt:

Die Hersteller von Navigationssoftware fragen regelmäßig bei der Stadt Marburg an, ob und welche Umweltzonen für Marburg bestehen. Die Einführung einer Umweltzone hätte demnach schon kurzfristig auch „fernlenkende Wirkung, denn Lieferverkehre nach Marburg würden dann eher mit moderneren Fahrzeugen erfolgen und die besonders schadstoffemittierenden LKW würden das Durchfahren von Marburg (abseits der B3a) vermeiden.

 

Rahmenbedingungen für eine potentielle Umweltzone Marburg:

Eine mögliche Umweltzone wäre für die Bereiche in der Innenstadt denkbar, die sich in einem zusammenhängenden und klar abgrenzbaren Gebiet befinden, die baulich in etwa der Situation in der Universitätsstraße entsprechen (z.B. Straßenschlucht, wenig Bäume, …) und etwa gleich viele Fahrzeugbewegungen/Tag (> 10.000 Kfz/Tag) aufweisen. Seit Herbst 2013 ist die Verkehrszählung durch die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Marburg abgeschlossen. Der HLUG wurden bereits die von der Straßenverkehrsbehörde für die Lärmaktionsplanung ermittelten Verkehrsdaten mit Schwerlastverkehr mitgeteilt.

In der folgenden Tabelle sind die Straßen mit > 7.200 Kfz/Tag dargestellt - „gelb“ markiert: Bereiche mit ~ 10.000 Kfz/Tag und baulich mit Universitätsstraße vergleichbar, „blau“ markiert: Straßen mit ~ 10.000 Kfz/Tag aber gut belüftet, „rot“ markiert: Straßen mit > 40.000 Kfz/Tag, aber übergeordnete Durchgangsstraße:


Tabelle 1: Zusammenstellung von Straßen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 7.200 Fahrzeugen

Nr.

Straße

Ortsangaben

zul. Höchstgeschw.
(km/h)

DTV
(teilw. berechnet)

LKW-Anteil
in %

1

Afföllerstraße

i. H. Auto Schwitalla

50 km/h

9.460

2,3

2

Auf den Lahnbergen*

i. H. Botanischer Garten

70 km/h

7.585

5,9

3

B3

MR-Mitte

100 km/h

40.388

7,9

4

B255**

Verb. nach Gisselberg

60/80/100 km/h

9.161

3,3

5

Bahnhofstraße

nach Rosenstraße

50 km/h

11.360

-

6

Beltershäuser Straße (L 3125)

i. H. Polizei

50/70 km/h

13.215

3,4

7

Biegenstraße

i. H. Heusinger Straße

50 km/h

9.999

2,8

8

Bunsenstraße

 

50 km/h

8.600

-

9

Cölber Straße

 

60 km/h

13.407

-

10

Deutschhausstraße

Biegenstraße/Bunsenstraße
Bunsenstraße/Elisabethstraße

50 km/h
50 km/h

9.999
7.903

2,8
-

11

Elisabethstraße

 

50 km/h

9.819

6,1

12

Erlenring

i. H. Weidenhäuser Brücke

50 km/h

14.751

-

13

Ernst-Giller-Straße

i. H. Zoll

50 km/h

8.138

3,7

14

Ginseldorferweg***

i. H. Waldtal

50 km/h

7.905

-

15

Gisselberger Straße

i. H. Willy-Mock-Straße

50/60 km/h

8.924

3,3

16

Goßfeldener Straße

i. H. Anglerheim

50 km/h

10.671

2,9

17

Großseelheimer Straße

 

50 km/h

10.483

-

18

Ketzerbach

 

30/50 km

13.200

2,5

19

L 3088 (außerorts)

Großseelh. Str./
Sonnenblickallee

70 km/h

14.213

2,9

20

Marbacher Weg

i. H. Im Köhlersgrund

50 km/h

7.752

3,2

21

Neue Kasseler Straße

i. H. Autoh. Herrmann
i. H. B3-Abfahrt

50 km/h
70 km/h

8.343
8.887

3,3
3,8

22

Robert-Koch-Straße

i. H. Behördenzentrum

50 km/h

8.225

4,5

23

Schlosserstraße****

 

50 km/h

> 8.000 Fzg.

-

24

Schwanallee

i. H. Wilhelmstraße

50 km/h

13.363

3,7

25

Sonnenblickallee

 

60/80 km/h

8.234

2,2

26

Südspange

 

50 km/h

14.627

3,1

27

Universitätsstraße

i. H. Kaufhaus Ahrens

50 km/h

10.935

3,5

28

Zeppelinstraße

i. H. Cappeler Straße

50/km/h

10.547

-

*

Aus Richtung MR-Süd über die Großseelheimer Straße wird das Klinikum mehr angefahren als aus Richtung Marburg-Nord über die Panoramastraße.

 

 

**

Die B255 wurde mit Ausbau der B3 herabgestuft, daher ist anzunehmen, dass sich die Verkehrsstärke reduziert hat.

 

***

Zählung wurde im unteren Abschnitt durchgeführt, sodass der Anliegerverkehr für den Stadtteil "Waldtal" mit erfasst ist.

 

****

Keine Messdaten vorhanden, die Verkehrsstärke müsste im Bereich von 8.000 Fahrzeuge liegen.

 

 

Die HLUG soll deshalb zumindest für die in der oben aufgeführten Tabelle „gelb“ markierten Straßen die möglichen Auswirkungen einer Umweltzone berechnen.

 

 

Die EU wird zudem prüfen, ob künftig auch Verkehrsbeschränkungen (z.B. Durchfahrtsverbote für LKW > 3,5 T, die Marburg lediglich durchfahren) auferlegt werden können. Deshalb soll die HLUG auch prüfen, ob weitergehende verkehrsbeschränkende oder verkehrslenkende Maßnahmen permanent oder zu besonderen Belastungszeiten (z.B. bei Inversionswetterlagen, …) durchgeführt werden können und wie sie zu einer Reduktion der Schadstoffwerte beitragen würden.

 

 

 

5.2. Kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung in der Stadt Marburg

 

Unter Punkt 2. des Beschlussvorschlages „Begleitende Maßnahmen der Universitätsstadt Marburg“ sind die Maßnahmen aufgeführt, die die Stadt Marburg in eigener Zuständigkeit einleiten oder begleiten kann. Viele der aufgeführten Maßnahmen werden bereits umgesetzt (z.B. Maßnahmen zu Dienstgängen, Dienstreisen, …) oder sollen künftig für die Lärmminderung wie Immissionsminderung umgesetzt werden.

Die aufgeführten Maßnahmen wurden zum größten Teil bereits bei der Aufstellung der Lärmaktionsplanung erwähnt (VO/2868/2013). Ergänzend wurden in dieser Vorlage Maßnahmen aufgenommen, die insbesondere die Reduktion der Schadstoffemissionen betreffen und somit die Luftsituation positiv beeinflussen können.

 

Von der Stadt Marburg und/oder den Tochtergesellschaften sollen demnach verschiedene Maßnahmen zur Mobilität weiter umgesetzt, fortgeschrieben und/oder ergänzt werden. Der Stand der Umsetzung der im Beschlusstext aufgeführten kommunalen Maßnahmen wird in der folgenden Tabelle mittels farbiger Markierung wie folgt kenntlich:

 

grün                =              läuft, in der Umsetzung

gelb              =               aktuelle Projekte, die gerade geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden

blau              =              mittelfristig umzusetzen

 

Einzelheiten zu den jeweiligen Maßnahmen sind teilweise unter der Tabelle in dem darauf folgenden Text entnehmbar.

Stand

Maßnahme

 

Mobilität für Dienstgänge / Dienstfahrten / Transporte / Abfalleinsammlung / ÖPNV

läuft:

bei der Stadt Mar­burg

 

künftig auch bei DBM / SWMR umsetzen

Entwicklung der Fuhrparke durch weitere sukzessive Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge bei der Neu- bzw. Nachbeschaffung, d.h.:

  • Primär Einsatz/Beschaffung elektrischer Antriebe für regionale Dienstfahrten
  • Sekundär Einsatz/Beschaffung emissionsarmer thermischer Antriebe (d.h. Verbrennungsmotoren) mit Hybridtechnik
  • In Ausnahmefällen Einsatz/Beschaffung moderner emissionsarmer thermischer Antriebe ohne Hybridtechnik (Erdgas, Benzin)
  • Möglichst vollständiger Verzicht auf Dieselfahrzeuge (Grund: Dieselmotoren sind die Haupt-Emittenten von Feinstaub (PM10, PM2,5) und von Stickoxiden


kurzfristig umsetzen

  • Prüfung der Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge (Diesel) auf die Abgasnorm EURO VI
  • Bei der unabwendbaren Anschaffung von Dieselfahrzeugen (betrifft vorwiegend Nutzfahrzeuge des DBM, SWMR):
    Mindeststandard Abgasnorm EURO VI und besser

läuft bei der Stadt Marburg

 

 

Bevorzugte Nutzung emissionsloser oder emissionsarmer Verkehrsmittel für Dienstgänge, wie beispielsweise:

  • Nutzung des Job-Tickets auch für Dienstzwecke
  • Nutzung des ÖPNV (RMV, RNV, DB) für Dienstfahrten
  • Nutzung von Elektrorädern als Dienstrad
  • Nutzung von Leihfahrrädern des von der DB ab April 2014 vorgesehenen Fahrradverleihsystems „Call a Bike“
  • Nutzung von Car-Sharing als Dienstfahrzeug

läuft

teilweise

 

Pendlerverkehre und Parksuchverkehr

Verbesserung der Anbindung der Park & Ride Parkplätze, z.B. durch die:

  • Einbindung in das ab April 2014 in Marburg vorgesehene Fahrradverleihsystem „Call a Bike“
  • Verdichtung/Verbesserung der ÖPNV-Taktung bei den bestehenden P&R-Parkplätzen Messeplatz, Georg-Gassmann-Stadion, Stadtwerke
  • Prüfung weiterer Standorte mit ÖPNV-Anbindung für die Ausweisung als P&R-Parkplatz (westlich Marbach/Michelbach, östlich Lahnberge/Sonnenblick)

 

Parkraumbewirtschaftung und Parkleitsystem

  • Die in der Vorlage VO/2959/2014 „Thesenpapier Parkraum in der Universitätsstadt Marburg“ aufgeführten Maßnahmen unterstützen und ergänzen die kommunalen Möglichkeiten/­Maß­nahmen zur Luft­reinhaltung.
  • Ziel muss es sein, durch ein gut funktionierendes Parkleitsystem und eine intelligente Gebührenstaffelung den Parksuchverkehr in Marburg zu lenken und zu verkürzen.

 

Maßnahmen für die Förderung emissionsarmer Mobilität für die Allgemeinheit

aktuell

Förderung und Ausbau des von der DB (in Zusammenarbeit mit dem ASTA der Philipps-Universität) ab April 2014 vorgesehenen Fahrradverleihsystems „Call a bike“

Planung aktuell:

Start im April - zum SS 2014: mit 105 Rädern

 

Vorläufiger Endausbau: zum WS 2014/2015 mit 150 Rädern

Etwa 20 Standorte der Call-a-Bike Stationen werden derzeit zwischen DB, AStA der Philipps-Universität und der Stadt Marburg festgelegt.

Weitere Standorte sollen folgen. Das System soll neben den Studierenden auch der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Weitergehende Informationen zum System „Call a Bike“ folgen, sobald die Standortfindung abgeschlossen und weitere Einzelheiten bekannt sind.


 

Förderung der privaten Nutzung von Fahrrädern, beispielweise durch:

  • den weiteren Ausbau des Radwegenetzes
  • die Einbindung der Radwege in mobile Radroutenplaner (Apps, …)
  • Herausgabe und regelmäßige Aktualisierung eines Radwegeplanes

 

Entwicklung der ÖPNV-Nutzung, beispielsweise durch:

  • Bewerbung bzw. Beteiligung/Unterstützung von Jobtickets von Unternehmen/Einzelhandel/­Universität
  • die Kombination von Tickets/Eintrittskarten für Großveranstaltungen (Kultur, Sport, …) mit ÖPNV-Tickets

läuft

Car-Sharing

Förderung des regionalen Car-Sharings „einfach-mobil“, beispielsweise  durch die Unterstützung bei der Verdichtung der Standorte.

Derzeit (Stand 02/2014) bietet Car-Sharing „einfach-mobil“
(www.einfach-mobil.de) in Marburg 45 Fahrzeuge an 21 Stationen.

2013 hat die Stadt Marburg mit „einfach-mobil“ einen Test von Elektrofahrzeugen im Verleih gestartet und hierfür eine Unterstützung für die Anschaffung des Fahrzeuges geleistet.

läuft

Prüfung und Weiterentwicklung geeigneter Verkehrsmittelalternativen für die täglichen individuellen Verkehre von Mitarbeiter/innen und Student/innen von der Innenstadt zum Klinikum und Universitäts-Campus Lahnberge im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes „Umweltfreundliche Mobilität“.

Die Planungsgruppe Nord (PGN, Kassel) hat den Auftrag für die Erstellung dieses Teilkonzeptes. Die Fertigstellung und Übergabe der Handlungsempfehlungen ist im September 2014 vorgesehen.

läuft

Weiterer Ausbau/Optimierung des ÖPNV und sukzessive Umstellung auf emissionsarme Antriebe (Einzelheiten s. im Text unten)

läuft

Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

 

Prüfung der Einrichtung von kostenlosen Parkangeboten für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt (Ziel: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung)
 

 

Weitere nicht verkehrliche Maßnahmen für die Reduktion der Luftemissionen

läuft

Umsetzung und Fortschreibung der Klimaschutzkonzeptes

 

 

 


Einzelheiten zu den Fuhrparks der Stadt und Tochtergesellschaften:

Der Fuhrpark der Stadt Marburg und der Gesellschaften wird bereits sukzessiv auf emissionsarme Antriebe umgestellt.

 

ÖPNV

Für die Umsetzung des ÖPNV werden seitens der Stadtwerke Marburg folgende Fahrzeuge eingesetzt: (Angaben der Marburger Verkehrsgesellschaft. Stand: Januar 2014):

 

 

Solobusse

Gelenkbusse

Midibusse

Minibusse

Diesel EURO I

 

6

1

 

Diesel EURO II

8

13

 

1

Diesel EURO III

5

3

 

2

Diesel EURO IV

 

2

 

4

Erdgas EURO III

6

1

 

1

Erdgas EURO EEV

13

14

4

 

Ethanol

 

 

 

1

 

Planungen für die Modernisierung der Busflotte:

2014:                                           zusätzlich 2 Erdgasbusse

2015 und 2016:               zusätzlich je 3 Erdgasbusse

 

Die Umstellung der Dieselantriebe auf Erdgas reduziert den Schadstoffausstoß von Stickstoffdioxid um 75 %!

 

 

Der Fuhrpark der Stadtwerke Marburg setzt sich hinsichtlich der Einführung einer möglichen Umweltzone („Grüne Plakette“) wie folgt zusammen:

 

 

Erdgasbus mit grüner Plakette

Dieselbus mit grüner Plakette

Erdgasbus (ohne grüne Plakette)

Dieselbus (ohne grüne Plakette)

Gelenk-Bus

14

5

 

19

Solo-Bus

13

1

6

14

Midi-Bus

5

 

 

1

Klein-Bus

1

7*

 

 

Summe

33

13

6

34

Stand: 12.2.2014

* Davon ein Kleinbus mit Bio-Ethanol-Antrieb

 

Derzeit erfüllen demnach 46 Busse die Anforderungen für das Befahren einer (grünen) Umweltzone, 9 weitere aus dem Bereich der Dieselbusse (ohne grüne Plakette) könnten durch technische Umbauten eine Grüne Feinstaubplakette erhalten. Bei diesen Bussen wären mit geringem Umfang die visuellen Staudruckanzeigen in die Armaturenbretter und bei einem Bus ein Partikelfilter zu verbauen.

 

Auswirkungen der Einführung einer „grünen Umweltzone“ für den ÖPNV:

Die spontanen Auswirkungen der Einführung einer „grünen Umweltzone schlügen sich mit der verpflichtenden Neubeschaffung von 31 Bussen für den ÖPNV nieder. Im Hinblick auf eine sukzessive Neubeschaffung von Bussen ist die Einführung einer „grünen Umweltzone aus Sicht des Verkehrs­betriebes frühestens in sechs bis sieben Jahren realisierbar.

 


Technischer Fortschritt:

 

Auch ohne Einführung einer Umweltzone werden durch die Neubeschaffung und Nach­be­schaffung von modernen Bussen der Abgasnormen EURO VI ff die Feinstaubwerte und Stick­stoff­dioxid­emissionen innerhalb der nächsten 6-7 Jahre drastisch abgesenkt. 

 

 

 

DBM

Auswirkungen der Einführung einer „grünen Umweltzone für den DBM:

 

Der DBM hat seinen Fahrzeugbestand anhand der Schlüsselnummern der KFZ-Scheine hinsichtlich der Frage geprüft, ob und wenn welche Feinstaub-Plakette zugeteilt werden kann. Das Ergebnis:

 

  • 50 Fahrzeuge bekämen keine Plakette
  • 20 Fahrzeuge eine rote Plakette“
  • 25 Fahrzeuge eine gelbe Plakette“ und
  • 80 Fahrzeuge eine grüne Plakette.

 

Darüber hinaus sind im Bestand noch ~ 50 Arbeitsmaschinen und Anhänger, die keine Plaketten bekommen.

 

Für den Fahrzeugpark des DBM gilt demnach, dass eine wesentliche Absenkung der Feinstaub- und Abgasemissionen nur im Rahmen der Nach- und Ersatzbeschaffung, d.h. im Laufe der nächsten 7-10 Jahre, realisiert werden kann.

 

 

Stadt Marburg - Stand der Elektromobilität:

Bei der Stadt Marburg sind z.B. derzeit 10 Elektrofahrzeuge (FD´s 11, 33, 51, 63, 65, 67) im Austausch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Einsatz. Elektrofahrzeuge sind im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wesentlich leiser und verursachen im Betrieb zudem keine Luft-Emissionen. Die Anschaffung von 2 weiteren Fahrzeugen für den FD 65 im Austausch gegen alte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ist für 2014 vorgesehen. 

 

 

Fahrzeughersteller und Fahrzeugtyp

 

Renault

Citroen

FD

Kangoo

Fluence

Zoe

C-Zero

FD 11

1

 

1

 

FD 33

1

 

 

 

FD 51

 

1

 

 

FD 63

 

 

 

1

FD 65

2
Plan: + 2 in 2014

 

 

 

FD 67

1

 

 

2

Summe

5

1

1

2

 

 

Nutzung von Elektrofahrrädern

Insgesamt 3 Elektroräder hat die Stadt zur Nutzung als Diensträder gekauft. In der Radsaison – von April bis Oktober - werden zusätzlich 10 weitere Elektroräder als Diensträder für die Verwaltung angemietet. 16 Elektroräder werden mit Unterstützung der Stadt Marburg im freien Verleih für die Bevölkerung und die Touristen eingesetzt (Ausgabe bei einem lokalen Anbieter: Boats and Bikes).

 

 

Anreizprogramme für emissionsarme Fahrzeuge für die Allgemeinheit

  • Privilegierung von Elektrofahrzeugen beim Parken

Aktuell bestehen Bestrebungen, dass der Bundesrat Elektrofahrzeuge mit Vorrechten beim Parken fördern will. Bislang dürfen nur Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schwerbehinderte bevorzugt werden. Eine Neuregelung soll nun die Rechtsgrundlage schaffen, um Parkbuchten oder Seitenstreifen für Elektroautos oder andere besondere schadstoffarme Fahrzeuge zu reservieren. Durch die Privilegierung schadstoffarmer Fahrzeuge kann die Attraktivität erhöht werden. Die Straßenverkehrsbehörde soll deshalb weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, wo und wie die Einrichtung von kostenlosen Parkangeboten für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt ermöglicht werden kann.

  • Aktuelles Vorgehen: Kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge in Marburg:
    Derzeit bekommen in Marburg Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen mit reinem Elektroantrieb für den Bereich der Stadt Marburg eine  Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erteilt, die das kostenfreie Parken auf Kurzzeitparkplätzen (Zeichen 314 StVO „Parkplatz“ mit Zusatzzeichen 1052-33 StVO „nur mit Parkschein“) bis zur festgesetzten Höchstparkdauer ohne Bedienung der Parkeinrichtung gestattet. Die Ankunftszeit ist durch das Auslegen der Parkscheibe zu dokumentieren (siehe hierzu Anlage 1).
  • Zuschüsse
    Seitens der Stadtwerke Marburg wird die Anschaffung von Erdgas- und Elektrofahrzeugen für Stadtwerke-Kunden gefördert. Entgegen seiner Ziele für die Elektromobilität (1 Millionen Elektroautos bis 2020) fördert der Bund leider nicht die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. 

Weitere nicht verkehrliche Maßnahmen für die Reduktion der Luftemissionen

 

Im Dezember 2011 wurde das „Integrierte Klimaschutzkonzept für die Universitätsstadt Marburg“ abgeschlossen und im März 2012 von der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage für kommunales Handeln angenommen. Derzeit werden die im Klimaschutzkonzept erarbeiteten Maßnahmen in insgesamt vier Klimaschutzteilkonzepten auf Umsetzbarkeit geprüft und konkretisiert.

 

 

Folgende Klimaschutzteilkonzepte werden gerade erarbeitet:

 

  • Erschließung der verfügbaren Erneuerbare Energien Potenziale
  • Klimaschutz in Eigenen Liegenschaften
  • Innovatives Klimaschutz-Teilkonzept
  • Klimafreundliche Mobilität
    • Teil 1: Mobilität zwischen dem universitären Standort auf den Lahnbergen und der Marburger Kernstadt
    • Teil 2: Verkehrsuntersuchung an dem Schulkomplex „Leopold-Lucas-Straße“

 

 

Viele Maßnahmen betreffen die Reduktion und den Ersatz fossiler Brennstoffe für die Erzeugung von Wärme oder für die Mobilität. Mit diesen Klimaschutzmaßnahmen soll gleichzeitig auch das Ziel der Reduzierung der Luftschadstoffe erreicht werden.

 

 


Begleitende Maßnahmen

 

Energieberatung:

Die Stadt Marburg und der Landkreis Marburg Biedenkopf bieten Verbrauchern weiterhin kostenlose und anbieterunabhängige Energieberatungen an. Dieses Angebot soll erhalten und ausgebaut werden.

 

Zuschüsse:
Seitens der Stadtwerke Marburg wird die Anschaffung von umweltfreundlichen und emissionsarmen Haushaltsgeräten für Stadtwerke-Kunden gefördert. Einzelheiten hierzu siehe: http://www.stadtwerke-marburg.de/foerderprogramme-auf-einen-blick.html

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FBL 6

 

FD 69

FD 11

FB 3

FD 33

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

                            Ausdruck vom: 06.03.2014

                            Seite: 15/15

 

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Finanz. Auswirkung

 

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