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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/3039/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, zu beschließen:

 

  1. Für die Errichtung von 82 Wohnungen durch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) wird ein zins- und tilgungsfreies Darlehen pro Wohnung in Höhe von 15.000 €, insgesamt somit 1.230.000 € gewährt.

 

  1. Zu diesem Zweck wird bei der Investitionsnummer: I200.001.9 "Wohnungs-baudarlehen" ein Betrag in Höhe von 1.230.000 € aus den Verpflichtungs-ermächtigungen freigegeben.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist von dem Beschluss Kenntnis zu geben.
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Sachverhalt

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Begründung

 

Die GWH plant die Erstellung von rd. 300 Wohnungen in Marburg. Vorgesehene Bauflächen sind der Damschkeweg, der mittlere und obere Richtsberg sowie das Waldtal. Es liegt ein Konzeptpapier – Sozialer Wohnungsneubau Marburg 2013 - 2015 – vor.

 

Für alle diese Wohnungen gilt, dass sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung (hier: Mietwohnungsbau) durch das Land Hessen gefördert werden und die Stadt Marburg die Komplementärfinanzierung von mindestens 10.000 € je Wohneinheit übernimmt. Im Gegenzug erhält die Stadt Marburg die Belegungsrechte für die Wohnungen. Die Mieten orientieren sich an der Richtlinie zur Gewährung städtischer Zuschüsse im Rahmen des Programms zur sozialen Mietwohnungsförderung, d. h. die maximale Einstiegsmiete je qm Wohnfläche und Monat für neugeschaffenen Wohnraum darf den Betrag von 6,50 € zuzüglich Nebenkosten nicht übersteigen.

 

Damit das Ziel bei der Miethöhe erreicht werden kann, gewährt die Stadt Marburg pro Wohnung ein zins- und tilgungsfreies Darlehen in Höhe von 15.000 €, das nach Ablauf der Zinsbindungsfrist in einen Zuschuss umgewandelt wird.

 

Für die geplante Maßnahme kann das Marburger Programm zur sozialen Mietwohnraumförderung nicht angewandt werden, da dieses beispielsweise unter Nr. 5.5 regelt, dass eine städtische Förderung ausscheidet, wenn Wohnungsbaumittel des Bundes- oder des Landes in Anspruch genommen werden.

 

Da hier auch Landesmittel zur Finanzierung herangezogen werden sollen, ist auch die Mietpreisbindungsfrist des Landes Hessen von 20 Jahren maßgebend und nicht die im Programm vorgesehene Mietpreisbindung von 15 Jahren.

 

Für die Umsetzung des Projektes ist folgender Zeitplan angedacht:

 

              1. Bauabschnitt:              Baubeginn: Mai/Juni 2014

Standorte: Unterer und Mittlerer Richtsberg, Waldtal

                                                        Anzahl der Wohnungen: 82

                                                        Förderung je Wohneinheit: 15.000 €

                                                        Förderung insgesamt: 1.230.000 €

 

              2. Bauabschnitt:              Baubeginn: Mai/Juni 2015

Standorte werden in der weiteren Diskussion festgelegt

Anzahl der Wohnungen: 118

                                                        Förderung je Wohneinheit: 15.000 €

                                                        Förderung insgesamt: 1.770.000 €

 

              3. Bauabschnitt:              Baubeginn: Mai/Juni 2016

Standorte werden in der weiteren Diskussion festgelegt

Anzahl der Wohnungen: 100

                                                        Förderung je Wohneinheit: 15.000 €

                                                        Förderung insgesamt: 1.500.000 €

 

Das Darlehen wird zu einem Drittel bei Fertigstellung des Rohbaues und zu zwei Dritteln nach Bezugfertigstellung und Vermietung ausgezahlt. Die erste Rate wird voraussichtlich erst im Jahr 2015 von der GWH abgerufen werden können.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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