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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/3044/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fürchtet durch das derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) negative Konsequenzen z.B. für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen der Stadt Marburg wie der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung beinhaltet.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert den deutschen Städtetag auf, sich gegen das geplante Abkommen zu positionieren und entsprechend sowohl bei der Bundesregierung wie auch bei der EU-Kommission zu intervenieren.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zur Zeit laufen hinter verschlossenen Türen die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und der USA. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet.

 

Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunal-relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly führt in einer Pressemitteilung zu TTIP aus: „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen.“

 

Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“

 

Die Befürworter/innen des Abkommens hoffen auf einen weiteren Schub des Welthandels, auf neue Jobs und Einkommenszuwächse für die Bewohner/innen. Attac fasst mögliche Auswirkungen wie folgt zusammen: „bezahlen müssen es die BürgerInnen in der EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtstaatlichkeit.“

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

 

Halise Adsan

Tanja Bauder-Wöhr

Henning Köster

Jan Schalauske

 

 

 

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