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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3050/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrkohl (Nr. 17/28.02.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.02.2014
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Sachverhalt
Schwerbehinderte mit dem blauen Parkausweis können ohne zusätzliche Genehmigung die Oberstadt auch während der Sperrzeiten befahren und bis zu 24 Stunden parken.
Ausnahmegenehmigungen zum Parken im Bereich der Marburger Oberstadt erhalten außerdem folgende Personen bzw. Berufsgruppen:
Im Rahmen von Dauerausnahmegenehmigungen für das gesamte Stadtgebiet:
- Soziale Dienste zur Ausübung der ambulanten Hauskrankenpflege (16,00 €/Fzg./Jahr)
- Ärzte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Hausbesuche (50,00 €//Fzg./für 3 Jahre)
- Handwerkerfirmen für die Erledigung von Arbeiten im Rahmen von Bau-, Umbau-, Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen (60,00 €/Fzg./Jahr)
Zudem werden auf Antrag in besonders begründeten Ausnahmefällen Einzelausnahmegenehmigungen erteilt. Hierzu gehören u. a.:
- Hochzeitspaare für die Dauer der Trauung im Standesamt (11,00 €)
- Hauseigentümer und Firmen für dringende Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen oder Ladeneinrichtungen (Gebühr je nach Dauer der Genehmigung, 11,00 – 50,00 €)
Für Umzüge werden keine Parkgenehmigungen erteilt. Für die Dauer der Ladearbeiten darf in dem verkehrsberuhigten Bereich auch ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung gehalten werden.
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