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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3114/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die kommerzielle und insbesondere die illegale Verwertung von Altkleidern ist ein Problem und widerspricht dem Gedanken der gemeinnützigen Kleiderspende. Laut Angaben des Dachverbands karitativer Altkleidersammler Fairwertung wird die Zahl illegaler Altkleidercontainer bundesweit auf 25.000 geschätzt. Demnach hätte fest jede Kommune mit dem Problem zu kämpfen. Kann der Magistrat Auskunft darüber geben, ob in der Universitätsstadt dieses Problem vorhanden ist und wie viele Container zu karitativen und kommerziellen Zwecken im Stadtgebiet

aufgestellt sind? Welche anderen Abgabestellen sind dem Magistrat bekannt?

 

 

 

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Sachverhalt

Die Sammlung und Verwertung von Alttextilien ist in Marburg privat organisiert. Altkleider und Alttextilien werden von karitativen und kommerziellen Sammlern eingesammelt oder angenommen und der Verwertung zugeführt.

 

Neben der Abgabemöglichkeit bei verschiedenen Organisationen, wie beispielsweise dem Diakonischen Werk, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Sozialdienst Katholischer Frauen, befinden sich im Stadtgebiet einige Sammelcontainer unterschiedlichster Sammler, in die neben den Textilien paarweise gebündelt auch Schuhe hineingegeben werden dürfen.

 

Sammlung auf öffentlichen Plätzen

Die Nutzung der öffentlichen Plätze wird vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz im Rahmen des Sondernutzungsrechts ausschließlich nach straßenverkehrs¬recht¬lichen Gesichtspunkten vergeben. Zurzeit befinden sich 41 Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen, für die nach dem Gebührenverzeichnis zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg 310 € pro Jahr an Gebühren erhoben werden. „Illegale Altkleidercontainer“, d.h. Sammelcontainer ohne Genehmigung auf öffentlichen Plätzen, gibt es in Marburg sehr selten. Soweit die Eigentümer bekannt sind, werden sie aufgefordert, die Container zu entfernen. Geschieht dies nicht oder ist der Eigentümer nicht bekannt, werden sie vom Fachdienst Ordnung entsorgt.

 

 

Sammlung auf privaten Flächen und mobile Sammlungen

Stellplätze auf privaten Flächen und mobile Sammlungen sind nicht anzeigepflichtig und werden in der Verwaltung nicht registriert.

 

 

In der Oberhessischen Presse vom 14.03.2014 wurde die Thematik der Textilsammlung aufgegriffen und ausgeführt (siehe Anlage).

 

 

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