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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3115/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Winfried Kissel (Nr. 11/28.03.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.03.2014
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Sachverhalt
Illegale Müllablagerungen in Feldgemarkungen werden nicht separat statistisch registriert, so dass eine konkrete Anzahl der Fälle aus den letzten Jahren nicht genannt werden kann. Nach der Einschätzung des Sachbearbeiters haben die illegalen Ablagerungen von Müll in Feldgemarkungen nicht zugenommen.
Kann der Verursacher festgestellt werden, wird ein Bußgeld festgesetzt bzw. ein Strafverfahren eingeleitet und der Verursacher muss die Entsorgung des Mülls bezahlen.
Dies ist jedoch auf Grund fehlender Anhaltspunkte auf die Täter in den wenigsten Fällen möglich.
Um zu verhindern, dass an diesen Stellen noch mehr Abfall abgelagert wird, wird der illegale Müll sofort, nach dem es dem Ordnungsamt bekannt geworden ist, entfernt.
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