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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/3204/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD betr. Unterzeichnung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 16 - Referat für die Gleichberechtigung von Frau und Mann
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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17.06.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.06.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten die vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vorgelegte „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zu unterzeichnen, Vorschläge für einen Gleichstellungs-Aktionsplan zur Umsetzung der Charta vorzulegen und regelmäßig über die Erfolge zu berichten.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) als Vertreter der europäischen Lokal- und Regionalregierungen hat die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ erarbeitet und fordert die Lokal- und Regionalregierungen Europas nun auf, diese Charta zu unterzeichnen und umzusetzen.
Inzwischen sind der Charta 1378 Gemeinden und Regionen aus 29 europäischen Ländern beigetreten. Deutschland ist mit 35 Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden vertreten (Stand im September 2013).
Die Charta kann eine wertvolle Impulsgeberin für die Aktivitäten vor Ort sein. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt jedoch der jeweiligen Kommune. Die Charta sieht vor, dass man sich innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes (nicht mehr als zwei Jahre) ab Unterzeichnungsdatum mit einem Gleichstellungs-Aktionsplan auf Ziele und Prioritäten festgelegt, an denen kontinuierlich gearbeitet und über deren Ergebnisse regelmäßig öffentlich berichtet wird.
Damit bietet die Charta ein Instrumentarium zur systematischen Bearbeitung gleichstellungspolitischer Themen in der Kommune an, bei dem einerseits das schon Erreichte sichtbar gemacht wird und gleichzeitig notwendige, neue Maßnahmen auf abgestimmte Weise auf den Weg gebracht und evaluiert werden.
Chancengleichheit kann zudem nur erreicht werden, wenn die jeweils verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in den verschiedenen Bereichen einer kommunalen Verwaltung ihre Aktivitäten auch daraufhin überprüfen und ausrichten.
Nicht zuletzt im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Unterzeichnung der EU Charta ein wichtiger Schritt, dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern als verbrieftem Grundrecht ein Stück näher zu kommen.
Marion Messik | Ulrich Severin |
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