Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3324/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Mathias Range (Nr. 22/27.06.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Stellungnahme
|
|
|
27.06.2014
|
Sachverhalt
Mit Ausnahme der Kreisstraße 72 (Wehrshäuser Straße) sind alle Wohngebiete als Tempo 30-Zonen beschildert.
In der Wehrshäuser Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Höhe der Schule während der Schulzeiten auf 30 km/h und vor der Einmündung der Straße „Zur Weinstraße“ aufgrund der ungünstigen Einmündungssituation auf 40 km/h beschränkt.
Entlang der Wehrshäuser Straße sind gegenüber von Straßeneinmündungen ohne ausreichende Sichtverhältnisse Verkehrsspiegel angebracht.
In der Wehrshäuser Straße wurde die Bushaltestelle im Bereich der Schule barrierefrei umgestaltet. Dabei wurden die Gehwege verbreitert und die Fahrbahn eingeengt.
Um zu erreichen, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden, wurden Geschwindigkeitsanzeigetafeln angebracht und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Sobald verkehrliche Probleme von Bewohnern oder dem Ortsvorsteher an den Fachdienst Straßenverkehr herangetragen werden, wird zusammen mit dem regionalen Verkehrsdienst und ggf. mit dem Fachdienst Tiefbau geprüft, durch welche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen