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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/3988/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, zu beschließen:

 

  1. r die Errichtung von 117 Wohnungen durch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) wird ein zins- und tilgungsfreies Darlehen pro Wohnung in Höhe von 15.000 €, insgesamt somit 1.755.000 € gewährt.

 

  1. Zu diesem Zweck wird bei der Investitionsnummer: I200.001.9 "Wohnungsbaudarlehen" ein Betrag in Höhe von 1.755.000 € aus den Verpflichtungsermächtigungen freigegeben.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist von dem Beschluss Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die GWH plant die Erstellung von rd. 300 Wohnungen in Marburg. Vorgesehene Bauflächen sind der Damschkeweg, der mittlere und obere Richtsberg sowie das Waldtal. Es liegt ein Konzeptpapier Sozialer Wohnungsneubau Marburg 2013 - 2015 vor.

 

r alle diese Wohnungen gilt, dass sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung (hier: Mietwohnungsbau) durch das Land Hessen gefördert werden und die Stadt Marburg die Komplementärfinanzierung von mindestens 10.000 € je Wohneinheit übernimmt. Im Gegenzug erhält die Stadt Marburg die Belegungsrechte für die Wohnungen. Die Mieten orientieren sich an der Richtlinie zur Gewährung städtischer Zuschüsse im Rahmen des Programms zur sozialen Mietwohnungsförderung, d. h. die maximale Einstiegsmiete je qm Wohnfläche und Monat für neugeschaffenen Wohnraum darf den Betrag von 6,50 € zuzüglich Nebenkosten nicht übersteigen.

 

Damit das Ziel bei der Miethöhe erreicht werden kann, gewährt die Stadt Marburg pro Wohnung ein zins- und tilgungsfreies Darlehen in Höhe von 15.000 €, das nach Ablauf der Mietbindungsfrist in einen Zuschuss umgewandelt wird.

 

In seiner Sitzung am 25.03.2014 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Mittelfreigabe für den 1. Bauabschnitt. Im Laufe des Mai/Juni 2015 wird mit dem 2. Bauabschnitt begonnen. Es werden nach aktueller Planung 117 Wohneinheiten entstehen. Daraus resultiert eine städtische Förderung in Höhe von 1.755.000 €.

 

Das Darlehen wird zu einem Drittel bei Fertigstellung des Rohbaues und zu zwei Dritteln nach Bezugsfertigstellung und Vermietung ausgezahlt. Die erste Rate wird voraussichtlich erst im Jahr 2016 von der GWH abgerufen werden können.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

                            Ausdruck vom: 10.04.2015

                            Seite: 1/2

 

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