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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/4037/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/SPD betr. Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 33 - Straßenverkehr
- Bearbeiter*in:
- Tina Schwede
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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May 19, 2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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May 29, 2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Ankündigung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020" des Bundes, die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu stärken, schnellstmöglich umgesetzt wird.
In diesem Zusammenhang soll der Magistrat bei der Bundesregierung darauf hinwirken, den § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ändern, dass die Kommunen selbst entscheiden dürfen, wo in ihrem Gemeinde- und Hoheitsgebiet sie welche Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.
Sachverhalt
Begründung
Die Belange der Kommunen stoßen immer wieder auf Probleme, wenn sie eine Tempo-30-Zone oder eine streckenbezogene Temporeduzierung ausweisen wollen. Einzelfallbegründungen und etliche Einschränkungen erschweren eine sinnvolle Planung.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Ausweisung einer Tempo 30-Zone grundsätzlich ausgeschlossen, sobald eine Vorfahrtsstraße, Ampeln oder Radwege vorhanden sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung an einzelnen Straßenabschnitten ist nur möglich, wenn eine besondere Gefährdung für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern festgestellt wird oder wenn die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt.
Diese Voraussetzungen schaffen immer wieder Rechtsunsicherheit und schränken die Kommunen unnötig in ihrem Entscheidungsspielraum ein, denn vor Ort kann am besten darüber entschieden werden, in welchen Gebieten oder an welchen Strecken Tempo-30 Sinn ergibt.
Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" vom 03. 12. 2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll (Kapitel 4.6.2., Seite 50). Dementsprechend sollten die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen vereinfacht werden. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bislang noch nicht erfolgt.
<http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf>
Dietmar Göttling Steffen Rink

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