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Antrag der Piratenpartei - VO/4116/2015
Antrag der Piratenpartei betr. Verwendung der aufgrund des KITA-Streiks 2015 einbehaltenen Beschäftigtengehälter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Stellungnahme
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Jul 8, 2015
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vertagt
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Sep 9, 2015
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vertagt
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Oct 7, 2015
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vertagt
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Nov 11, 2015
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vertagt
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Dec 9, 2015
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vertagt
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Jan 20, 2016
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Haupt- und Finanzausschuss
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Stellungnahme
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Jul 14, 2015
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vertagt
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Sep 15, 2015
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vertagt
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Oct 13, 2015
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vertagt
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Nov 17, 2015
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vertagt
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Dec 15, 2015
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vertagt
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Jan 26, 2016
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geändert beschlossen
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jul 17, 2015
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vertagt
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Sep 18, 2015
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vertagt
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Oct 16, 2015
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vertagt
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Nov 20, 2015
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vertagt
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Jan 29, 2016
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geändert beschlossen
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Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die während des KITA-Streiks 2015 einbehaltenen Beschäftigtengehälter vollumfänglich der jeweils zuzuordnenden KITA-Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Beträge werden ausschließlich zu KITA-internen Finanzierungsmaßnahmen eingesetzt. Über die konkrete Verwendung dieser Gelder entscheidet die jeweilige KITA-Leitung unabhängig von der Stadtverwaltung. Eine (Teil-) Ausschüttung an KITA-Personal findet nicht statt.
Begründung:
Während des bislang vierwöchigen und aktuell zu Schlichtungszwecken unterbrochenen unbefristeten Streiks der KITA-Beschäftigten wurden die von der Stadt üblicherweise ausgezahlten Beschäftigtengehälter einbehalten.
Wir sind der Ansicht, dass diese Gelder zur Aufstockung der finanziellen Möglichkeiten der betroffenen KITAs eingesetzt werden sollen. Da finanzielle Mittel üblicherweise bei der Stadt beantragt werden müssen, möchten wir zusätzlich die gestalterischen Freiheiten der KITAs verbessern und Bürokratie reduzieren, indem wir den Verwendungszweck der jeweils anfallenden Beträge von den KITA-Leitungen selbst bestimmen lassen.
Quellen:
Allgemeine Informationen zum KITA-Streik bei der GEW:
http://gew.de/Streiks_im_Sozial-_und_Erziehungsdienst_der_Kommunen_Fragen_und_Antworten_fuer_Eltern.html#Section57530
Dr. Michael Weber

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