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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4141/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

1.              Der Jahresabschluss 2012 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß     § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Stadt Marburg zugeleitet.

 

              Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:

 

  • Der im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Fehlbetrag in Höhe von 378.866,31 wird der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" entnommen.

 

  • Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets bzw. innerhalb des Gesamtbudgets aller Dezernate ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.

 

  • Die Sparkassenrücklage wird zugunsten der Nettoposition aufgelöst.

 

  • Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 2012 in Höhe von 7.635.995,88 wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  • Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis 2012 in Höhe von 1.015.962,67 wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  • Dem Stiftungskapital der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung werden 10 % des Zinsertrages 2012 in Höhe von 1.279,26 zugeführt.

 

02.              Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat den dann geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung nach § 113 HGO und § 114   i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 113 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet gem. § 114 HGO zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nach      § 112 HGO über den Abschluss.

 

Der Jahresabschluss 2012 liegt mittlerweile prüffähig vor.

 

Im Vergleich zu den früheren kameralen Abschlüssen ist das eine ungewohnt lange Zeit. Es ist aber ersichtlich, dass kamerales und doppisches Haushaltswesen bei der Aufstellung der Haushalte, bei der Abwicklung und beim Abschluss von Umfang und Tiefe her nicht miteinander vergleichbar sind.

 

Es hat sich zudem an zahllosen Stellen gezeigt, dass es bei der Einführung und der Anwendung der Doppik noch „klemmt“, von unzulänglichen gesetzlichen Vorschriften des Landes Hessen über deren Umsetzung bis hin zur Einrichtung und Funktionalität der Software. Das hat z. B. zur Folge, dass mit dem Jahresabschluss 2012 auch die Eröffnungsbilanz wie vom Gesetz ausdrücklich erlaubt zu ändern ist.

 

Unter diesen Umständen war es unmöglich, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Damit befindet sich Marburg allerdings in guter Gesellschaft. Im Vergleich mit allen anderen Kommunen in Hessen liegt Marburg hier noch gut im Rennen.

 

Der beiliegende Jahresabschluss 2012 bietet mit der Bilanz, den Erläuterungen, dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen ein umfassendes und unter Berücksichtigung der in einer Bilanz nun einmal zu treffenden Annahmen und Bewertungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2012 immer unter dem Vorbehalt der Prüfung sind:

 

  • Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 7.635.995,88 aus, das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 1.015.962,67. Beide Überschüsse werden der jeweiligen Rücklage zugeführt.

 

  • Der Finanzhaushalt wurde, von den Investitionsfondsdarlehen abgesehen, ohne Kreditaufnahmen finanziert.

 

  • Die „regulären“ Kredite vom Kapitalmarkt wurden durch die planmäßigen Tilgungen weiter abgebaut.

 

  • Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2012 gesetzte Rahmen wurde vom Magistrat insgesamt eingehalten.

 

Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2012 war zunächst der Gebührenhaushalt (Produkt 469030 „Abfallwirtschaft“) zu überprüfen und auszugleichen. Evtl. Überschüsse sind der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen bzw. evtl. Fehlbeträge aus dieser - soweit vorhanden - zu decken.

 

Der Gebührenhaushalt schließt mit einem Fehlbetrag von 378.866,31 ab. Dieser Fehlbetrag ist der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" zu entnehmen. Die Rücklage weist nach Entnahme des Fehlbetrages somit zum 31. Dezember 2012 einen Bestand von   1.508.044,10 aus.

 

Der Abschluss des Gebührenhaushaltes ist im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

Abrechnung der Budgets und Bildung von Haushaltsresten

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde im Haushaltsjahr 2012 wiederholt über den Stand der Budgets unterrichtet und bewilligte auch entsprechende üpl. Aufwendungen und Auszahlungen. Auch hat der Haupt- und Finanzausschuss für den Bereich des Fachdienstes Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie beschlossen, im Umfang von 500.000 € auf die Vorbelastung des Budgets 2013 zu verzichten.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei einzelnen Budgets nicht genehmigte Überschreitungen vorliegen, die jedoch innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen wurden.

 

Die Abrechnung der Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt ist im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

Im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2012 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 03.06.2013 die Bildung von Haushaltsresten beschlossen. Auch diese sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.

 

Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. Februar 2001 den Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob 10 Prozent des jährlichen Ertrages der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Ertrag hauptsächlich zur Erwirtschaftung eines Teiles der Abschreibungen der öffentlichen Badeanstalten der Stadt Marburg dienen soll.

 

Im Haushaltsjahr 2012nnen daher 1.279,26 zur Kapitalaufstockung dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

 

Ausbuchung der Sparkassenrücklage

 

Gemäß Nr. 10.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 59 GemHVO sind Sparkassen dem gemeinen Nutzen dienende wirtschaftliche Unternehmen ihrer Träger (§ 2 des Hessischen Sparkassengesetzes). Wegen der zwischen den Sparkassen und ihren Trägern bestehenden öffentlich-rechtlichen Sonderbeziehungen stellen sie allerdings eine Beteiligung im weiteren Sinne dar. Das Land empfiehlt deshalb, die Beteiligung an einer Sparkasse als (besonderen) Vermögensgegenstand in der Bilanz unter der Position „Beteiligungen" gesondert auszuweisen. Als Gegenposition soll im Eigenkapital eine Sparkassenrücklage in gleicher Höhe auf freiwilliger Basis ausgewiesen werden.

Dieser Empfehlung ist die Universitätsstadt Marburg bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz gefolgt.

 

Der 20. Zusammenfassende Bericht des Landesrechnungshof („überörtlichen Prüfung“) führt aus, dass durch die HGO und die GemHVO die bilanzielle Behandlung der Sparkassenträgerschaft nicht geregelt ist und im Land Hessen insgesamt 5 verschiedene Varianten zur Anwendung kommen.

 

Nach Prüfung der verschiedenen Varianten ist die Bilanzierung der Sparkassenträgerschaft nach der Eigenkapitalspiegelbildmethode erfolgt, wobei hier kein Passivposten (weder Rücklage noch Sonderposten) gebildet wird. Diese Variante wird auch von vier der fünf kreisfreien Städten (Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden) angewandt.

 

Abschluss des Ergebnishaushalts

 

Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von rd.         7,6 Mio. €.

 

Die Gründe für das positive Ergebnis sind ausführlich im Bericht zum Jahresabschluss 2012 dargestellt.

 

Dieses positive Ergebnis ermöglicht es der Stadt Marburg, auch weiterhin eine Reduzierung der Verschuldungssituation anzustreben und vorerst auf die Aufnahme von Investitionskredite vom Kapitalmarkt zu verzichten.

 

cklagen

 

Nach den Zuführungen aus dem Jahresabschluss 2012 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:

 

cklage aus dem ordentlichen Ergebnis:                            70.092.697,01

cklage aus dem außerordentlichen Ergebnis:              2.205.015,69

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 

Bericht zum Jahresabschluss 2012 (gesondert gedruckt)

                            Ausdruck vom: 30.06.2015

                            Seite: 1/4

 

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