Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/4217/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion betr. Vergabekriterien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Tina Schwede
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Stellungnahme
|
|
|
Sep 15, 2015
| |||
|
Oct 13, 2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 18, 2015
| |||
|
Oct 16, 2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
Oct 8, 2015
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für eine soziale und ökologisch nachhaltigere Vergabe von Aufträgen der Universitätsstadt Marburg
1.Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 € (o. MwSt.) grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszurichten.
Diese Anforderungen sind in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen zu nennen. Ausnahmen davon sind aktenkundig zu machen. Diese Regelung soll auch für Aufträge der städtischen Eigenbetriebe gelten.
2.Der Magistrat wird außerdem darum gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss jährlich über die Beschaffungspolitik der Universitätsstadt zu berichten.
Sachverhalt
Begründung:
Öffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind sie ein wichtiger Umsatzfaktor. 2013 betrafen öffentliche Aufträge ca. 17% des BIP der Europäischen Union. Die öffentliche Auftragsvergabe stellt somit ein geeignetes Instrument dar, um einen Beitrag zum sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaften zu leisten.
Mit der Novellierung des Hessischen Vergabegesetzes vom 19. Dezember 2014 wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, soziale und ökologische Standards bei der Produktion von Gütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen zu würdigen und zu fördern. Das novellierte Gesetz schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien. Diese neuen Chancen gilt es auch in unserer Kommune zu nutzen, um so einen wichtigen Beitrag für ein nachhaltigeres Wirtschaften zu erbringen.
Dr. Elke NeuwohnerDominic Dehmel
Hans-Werner SeitzSteffen Rink

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen