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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4222/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/13-2 (inkl. Teiländerung 6/21) Alte Kasseler Straße/Schützenstraße gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2.Der Bebauungsplan wird im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

3.Das Bebauungsplanverfahren Nr. 6/13 wird nicht weiter betrieben; der Aufstellungsbeschluss vom 28.01.2011 wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der neu zu beschließende Bebauungsplan hat seine „Vorgeschichte“ im Bebauungsplan Nr. 6/21 aus dem Jahr 1968 und in dem lediglich zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 6/13 aus dem Jahr 2011.

 

hrend das Plangebiet des im Januar 2011 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 6/13 neben dem hier zur Rede stehenden Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/13-2 auch das südlich daran anschließende Plangebiet des seit 2013 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6/13-1 „Alte Gärtnerei“ sowie das wiederum südlich anschließende Gelände einer ehemaligen Spedition an der Alten Kasseler Straße Nr. 8 umfasste, soll im Rahmen des nun zu beschließenden Bebauungsplans Nr. 6/13-2 lediglich für die Fläche nördlich der ehemaligen Gärtnerei die städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich neu bestimmt werden.

 

Die städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes wird bisher durch den Bebauungsplan Nr. 6/21 geregelt, der mit einer Gewerbegebietsfestsetzung im Verbund mit relativ hohen Ausnutzungsziffern und unbestimmten Bauzonen den aktuellen Entwicklungen und städtebaulichen Zielvorstellungen für dieses Gebiet nicht mehr entspricht. Das Plangebiet soll deshalb als „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit den entsprechenden gebietsverträglichen Dichtewerten entwickelt werden; im „Blockinnenbereich sollen die vorhandenen Grünstrukturen weiterentwickelt werden.

 

 

Abb.1 Übersicht Geltungsbereiche

 

r die ca. 3.000 große Fläche einer ehemaligen Spedition südlich der „Alten Gärtnerei“ im Anschluss an die Wohnbebauung der „Knüppelsburg“ (im Plan oben im Teilgebiet mit 6/13) ist aktuell keine Entwicklungsabsicht des Eigentümers bekannt; dementsprechend wird die weitergehende planerische Behandlung dieser Fläche bei Bedarf erfolgen; sie bleibt deshalb planungsrechtlich weiterhin im sog. „unbeplanten Innenbereich“ gemäß § 34 BauGB.

 

Der Bebauungsplan Nr. 6/13-2 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich eindeutig um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und zudem die neu festzusetzende Grundfläche weit unter 20.000 liegen wird.

 

Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 6/13 sind keine negativen Auswirkungen auf private und öffentliche Belange verbunden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/13-2 werden die 2011 formulierten Zielsetzungen für dieses Teilgebiet deckungsgleich weitergeführt.

Der Aufhebungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren 6/13 dient vorrangig der verwaltungstechnischen Übersichtlichkeit.

 

 

 

 

Dr. Kahle

rgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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