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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/4273/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Wie können muslimische Glaubensgemeinschaften in das Notfalltelefon 115 integriert werden?

 

 

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Sachverhalt

 

Bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 handelt es sich nicht um eine Notfallnummer vergleichbar der 110 bzw. 112 für Polizei und Feuerwehr. Die 115 ist vielmehr der direkte telefonische Draht in die Verwaltung. Sie vernetzt teilnehmende telefonische Servicecenter der Kommunen, Länder und Bundesbehörden.

Über die Rufnummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger Antworten zu den ufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.

 

Teilnehmende Kommunen, Länder- und Bundesbehörden speisen die 115-Wissensdatenbank mit den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen. So kann jedes 115-Servicecenter häufige Fragen auch zu jeder anderen teilnehmenden Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung sofort und in gleicher Qualität beantworten.

 

Über die 115 werden somit Auskünfte zu einem festen Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung erteilt und Fragen zur Zuständigkeit öffentlicher Behörden beantwortet. Eine Integration von Glaubensgemeinschaften usw. in den Leistungskatalog ist derzeit nicht vorgesehen.

 

r eine Aufnahme bzw. die Integration in die 115 ist das

Bundesministerium des Inneren
Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115
Referat O8
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

 

zuständig.

 

 

 

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