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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/4281/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Grillsaison auf den Lahnwiesen nähert sich dem Ende. Auch auf den Lahnwiesen wird gern und viel gegrillt. Ein Problem ist, nach dem Grillen die Grillkohle sicher zu entsorgen. Da es dafür keine Möglichkeit gibt, wird die oft noch glühende Grillkohle auf den Lahnwiesen selbst entsorgt. Andere Städte stellen Container zur Verfügung, in der auch noch glühende Grillkohle sicher entsorgt werden kann. Gibt es Überlegungen beim Magistrat, eine vergleichbare Möglichkeit zu schaffen?

 

 

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Sachverhalt

Vor Beantwortung der eigentlichen Fragestellung weisen wir zunächst darauf hin, dass das Grillen oder das Anlegen von Feuerstellen in Landschaftsschutzgebieten generell untersagt ist. Bei den Lahnwiesen ist daher aus naturschutzrechtlichen Gründen das Grillen grundsätzlich nicht gestattet.

 

Dem Magistrat ist aber bekannt, dass von Frühjahr bis Herbst trotz des Verbots dennoch an den Lahnwiesen gegrillt wird. Diese Nutzung ist auch ohne großen ordnungsrechtlichen Aufwand kaum komplett auszuschließen das Grillverbot wird deshalb auf den Lahnwiesen derzeit auch nicht durchgesetzt.

 

Aber: jeder Form der attraktiveren Gestaltung des Grillens wird eine Absage erteilt: so werden weder „offizielle Grillstellen“ angelegt noch werden „offizielle Entsorgungsmöglichkeiten“r ausgebrannte Grills oder Kohlerste geschaffen.

 

Prüfung der Entsorgungsmöglichkeiten von Grillkohle

Die Fachdienste Ordnung und Umwelt sowie der DBM sind in dieser Frage tätig und werden ein Maßnahmenpaket zu diesem Themenkomplex erarbeiten. Aktuell prüft der DBM, welche Gefäße für die sichere Entsorgung der häufig noch glühenden Grillkohle auf dem Markt verfügbar sind, um dem beschriebenen Problem entgegen zu wirken. Gemeinsam werden wir baldmöglichst einen Vorschlag zur Aufstellung feuerfester Gefäße (auch für Abfälle) an den Lahnwiesen unterbreiten. Dieses soll voraussichtlich ab Frühjahr 2016 ohne besondere Vorstellung in den Medien zum Einsatz kommen ohne dass hierfür ausdrücklich für das öffentliche Grillen geworben wird.

 

 

 

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