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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4314/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018, 1. Nachtragshaushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2015 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Rahmen der Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushaltplan 2015 folgende Beschlüsse zu fassen:
I.gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung das durch den 1. Nachtragshaushaltsplan geänderte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2014 bis 2018 mit einem Volumen von 201.727.000 € festzusetzten;
II. den durch den 1. Nachtragshaushaltsplan geänderten Stellenplan 2015 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 101,690 Beamten- und 837,353 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen;
III. aufgrund der §§ 94 ff. HGO die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 sind auch einige Änderungen im Finanzhaushalt – Investitionen vorgenommen worden, die eine Anpassung des Investitionsprogrammes 2014 bis 2018 in den Jahren 2015 und 2016 nötig machte.
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2014 bis 2018, der aufgrund der Änderungen des 1. Nachtragshaushaltsplans 2015 für das Jahr 2015 angepasst wurde. An den grundsätzlichen Annahmen des Finanzplanes wurden für den Nachtragshaushalt 2015 keine Änderungen vorgenommen, da zeitgleich der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 ins Verfahren gebracht wird, in dem die Finanzplanung der Stadt Marburg um das Jahr 2019 erweitert und an die aktuellen Entwicklung angepasst wird.
Der Ergebnishaushalt gilt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge inkl. der Zins- und sonstigen Finanzerträge mindestens ebenso hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen inkl. der Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen.
Der 1. Nachtragshaushalt 2015 erreicht dieses Ziel und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Überschuss von 21,5 Mio. €. Dieser Überschuss dient der Deckung, der im Haushaltsjahr 2016 zu erwartenden „negativen“ Ertragsveränderung aufgrund der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleich und der Rekordgewerbesteuererträgen des Jahres 2015.
Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen weist der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis einen Überschuss von 23,5 Mio. € in 2015 aus.
Die Investitionen der Finanzhaushalte müssen zum größten Teil (rd. 76 %) über Kreditaufnahmen vom Kapitalmarkt finanziert werden. Eingeplant sind für das Haushaltsjahr 2015 hierfür 42,6 Mio. €.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von 29,1 Mio. €.
Der Stellenplan weist für 2015 insgesamt 939,043 Stellen aus.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen:
Druckstück 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2015 (GVBl. 2015 S. 188), hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2015 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt |
a) | im Ergebnishaushalt |
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| beim ordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge | 56.932.000 | 2.230.000 | 213.177.000 | 267.879.000 |
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| die Aufwendungen | 30.931.380 | 4.673.380 | 220.088.000 | 246.346.000 |
| der Saldo |
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| -6.911.000 | 21.533.000 |
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| beim außerordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge |
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| 2.003.000 | 2.003.000 |
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| die Aufwendungen | 45.000 |
| 0 | 45.000 |
| der Saldo |
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| 2.003.000 | 1.958.000 |
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b) | im Finanzhaushalt |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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| der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | 52.002.000 | 17.558.000 | -2.260.685 | 32.183.315 |
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| aus Investitionstätigkeit |
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| die Einzahlungen | 60.000 |
| 13.436.000 | 13.496.000 |
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| die Auszahlungen | 4.178.000 |
| 51.885.000 | 56.063.000 |
| der Saldo |
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| 38.449.000 | 42.567.000 |
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| aus Finanzierungstätigkeit |
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| die Einzahlungen | 4.118.000 |
| 38.449.000 | 42.567.000 |
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| die Auszahlungen |
| 881.000 | 11.781.000 | 10.900.000 |
| der Saldo |
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| 26.668.000 | 31.667.000 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 38.449.000 € um 4.118.000 € erhöht und damit auf 42.567.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 26.163.000 € um 2.950.000 € erhöht und damit auf 29.113.000 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 35.000.000 € um 30.000.000 € vermindert und damit auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Der Steuersatz für die Grundsteuer B wird um 60 v. H. vermindert und gegenüber der bisherigen Festsetzung von 390 v. H. auf 330 v. H. festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18.09.2015 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2015 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2015 werden nicht geändert.
§ 8
Sperren
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2015 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2015 werden nicht geändert.
§ 9
Besondere Bestimmungen zum Stellenplan
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2015 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2015 werden nicht geändert.
Marburg, den 18.09.2015
Der Magistrat
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Ausdruck vom: 17.09.2015
Seite: 1/5
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