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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4315/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den beigefügten Frauenförderplan der Stadtverwaltung Marburg für die Jahre 2015 bis 2021

 

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist der Frauenrderplan der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Aufstellung erfolgt für die Dauer von 6 Jahren.

 

Mit der Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2015 bis 2021 setzt sich die Universitätsstadt Marburg weiterhin das Ziel, die Bestimmungen des HGlG umzusetzen.

 

Ziele des Frauenförderplans sind die Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen und Männer, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Beseitigung partiell bestehender Unterrepräsentanz von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.

 

Eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur zum Stichtag 30. Juni 2014 sind die Grundlagen dieses Frauenförderplans. Darüber hinaus enthält der Frauenförderplan umfassende Analysen zur Altersstruktur, Elternzeit, Beurlaubung und Führungskräfteentwicklung.

 

Am Stichtag 30. Juni 2014 waren bei der Stadtverwaltung Marburg 1.141 Mitarbeiter/innen beschäftigt, von denen 794 Frauen (=70 %) und 347 Männer (=30 %) waren. Hierbei und auch bei den meisten anderen Auswertungen sind die sog. 1-Stunden-Kräfte (insg. 105) nicht mitgerechnet, da diese die Aussagen des Plans bezogen auf die Stammbelegschaft verzerren würden. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiteten zum Stichtag rd. die Hälfte in Vollzeit und die andere Hälfte in Teilzeit, wobei die Teilzeitbeschäftigung zu 92 % von Frauen ausgeübt wird.

 

Im Bereich der Führungspositionen wurde eine differenzierte Betrachtung zwischen der Kernverwaltung (also i. W. Fachdienst- und Fachbereichsleitungen) und einer erweiterten Betrachtung mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Demnach ergibt sich zum Stichtag folgendes Bild:

 

hrungskräfte Kernverwaltung:27 Männer (= 64 %) und 15 Frauen (= 36 %)

hrungskräfte insgesamt:27 Männer (= 47 %) und 30 Frauen (= 53 %).

 

Als Maßnahmen zur ausgeglichenen Verteilung der Geschlechter in den Führungspositionen der Kernverwaltung wurde formuliert, dass bei der Besetzung solcher Stellen Frauen mit gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach dem Prinzip der Bestenauslese solange vorrangig zu berücksichtigen sind, bis ein ausgewogenes Verhältnis erreicht worden ist. Diese Prämisse war bereits Bestandteil des vorhergehenden Frauenförderplans und wurde auch so praktiziert, wie sich aus der geschlechterspezifischen Führungskräfteentwicklung der Jahre 2008 (= 26 % weibliche Führungskräfte in der Kernverwaltung) bis 2014 (= 36 % weibliche Führungskräfte in der Kernverwaltung) nachvollziehen lässt. Unter Einbeziehung sämtlicher Führungskräfte waren in 2008 43 % und in 2014 53 % weiblichen Geschlechts.

 

Durch einen Vergleich mit den Bestandsaufnahmen und Analysen des Frauenförderplans für die Jahre 2009 bis 2014 sowie des Berichts zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2009 bis 2012 besteht die Möglichkeit, die Entwicklungen der letzten Jahre zu verfolgen und zu beurteilen sowie unter dem Vorbehalt vorhandener personeller und finanzieller Ressourcen bei Bedarf neue Handlungsfelder und Maßnahmen zu generieren.

 

Der unter der Beteiligung der internen Frauenbeauftragten erarbeitete Entwurf des Frauenrderplans wurde am 01. Juli 2015 der Gleichstellungskommission vorgestellt. Danach wurde der Entwurf des Frauenförderplans dem Personalrat der Stadtverwaltung gem. § 77 Absatz 3 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes zur Zustimmung vorgelegt. Die Zustimmung erfolgte am 08.09.2015.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird entsprechend § 6 Abs. 3 HGlG gebeten, den beigegten Entwurf des Frauenrderplans der Stadtverwaltung Marburg für die Jahre 2015 - 2021 zu beschließen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlage (gesondert gedruckt)

 

 

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