Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4321/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Teilregionalplanes Mittelhessen, des Umweltberichtes und der zweckdienlichen Unterlagen gem. § 6 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) gibt die Universitätsstadt Marburg die beigefügte Stellungnahme ab.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Infolge der vielen Anträge und Einwendungen, die zur ersten Offenlage des Teilregionalplanes Energie Mittelhessen im I. Quartal 2013 beim Regierungspräsidium Gießen eingegangen waren, ist eine erneute Beteiligung der in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Teilregionalplanes Energie Mittelhessen (TRPEM) erforderlich geworden. Im Vergleich zur ersten Offenlegung des TRPEM im Jahre 2013 gibt es Unterschiede.

 

So erfolgt nach Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) die förmliche Offenlegung eines Druckexemplares nur noch in den Landkreisen und beim Regierungspräsidium selbst, nicht mehr aber in den Städten und Gemeinden und auch nicht mehr in den Sonderstatusstädten. Stattdessen verweist das Regierungspräsidium auf seine im Internet verfügbare Homepage. Da es sich außerdem um die erneute Beteiligung der in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des TRPEM handelt, gilt hierfür eine von zwei Monaten auf einen Monat verkürzte Auslegungsfrist (HLPG § 6). Stellungnahmen in schriftlicher oder elektronischer Form können während des Zeitraumes der Offenlegung bis 06. Oktober 2015 sowie in den sich unmittelbar anschließenden zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung also bis zum 20. Oktober 2015 vorgebracht werden. Darüber hinaus soll nach Vorstellungen des Regierungspräsidiums auf inhaltsgleiche Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung verzichtet werden, da diese bereits Gegenstand der erfolgten fachlichen Überprüfung und Abwägung nach der ersten Offenlegung waren. Um diesbezüglichen Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, wird die Universitätsstadt Marburg trotzdem die im ersten Beteiligungsverfahren 2013 vorgebrachten Anträge erneut in ihre Stellungnahme einbringen und dem Regierungspräsidium vorlegen.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Universitätsstadt Marburg die Möglichkeit, bis zum 20. Oktober 2015 Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 09. September 2015 wurden die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, die Ortsvorsteher und die betroffenen Fachdienste in der Verwaltung informiert. Dabei wurde auch auf die aus dem HLPG hervorgehenden sehr kurzen Fristen hingewiesen, die insbesondere Beratungen in den Ortsbeiräten sehr erschweren.

 

Von folgenden Ortsbeiräten sind fristgerecht Stellungnahmen eingegangen:

 

Bortshausen:Keine Bedenken.

 

Ginseldorf:Das Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Bürgelner Gleichen“ (Flächen-Nr. 3129) soll aus dem Plan herausgenommen werden. (nicht berücksichtigt)

 

Moischt:Der Ortsbeirat Moischt verweist auf seine Stellungnahme aus 2013. Die darin gegebenen Hinweise sind jedoch nach wie vor nicht Gegenstand der Regionalplanung, sondern erst bei folgenden Planungsschritten relevant. (nicht berücksichtigt)

 

Richtsberg:Das Vorranggebiet Windenergie „Lichter Küppel“ (Flächen-Nr. 3130) wird abgelehnt. (berücksichtigt im Stadtverordnetenbeschluss vom 24.04.2015 und somit auch in der Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg)

 

Schröck:Das Vorranggebiet Windenergie „Lichter Küppel“ (Flächen-Nr. 3130) wird abgelehnt. (berücksichtigt, s. a. Richtsberg)

Das Vorranggebiet Windenergie „Bürgelner Gleichen“ (Flächen-Nr. 3129) wird abgelehnt. (nicht berücksichtigt; auch ist der Ortsbeirat Schröck hier nicht betroffen oder zuständig)

 

Wehrda:Keine einheitliche Stellungnahme, sondern Hinweise von zwei einzelnen Ortsbeiratsmitgliedern, von denen einer das Vorranggebiet Windenergie zwischen Marbach, Michelbach und Wehrda (Flächen-Nr. 3128) ablehnt und ein anderer formuliert, dass er keine Bedenken habe gegen eben dieses Vorranggebiet (Flächen-Nr. 3128) und auch nicht gegen das Vorranggebiet Windenergie „Bürgelner Gleichen“ (Flächen-Nr. 3129). (teilweise berücksichtigt)

 

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlage

Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zum Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. HLPG § 6

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen