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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4326/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Bezeichnung des statistischen Bezirkes „Kliniksviertel“ mit den darin enthaltenen Wahlbezirken „Kliniksviertel I“ (21301) und „Kliniksviertel II“ (21302) wird geändert in die Bezeichnung „Campusviertel“. Die Wahlbezirke erhalten die Bezeichnung „Campusviertel I“ (21301) und „Campusviertel II“ (21302).

 

  1. Der dort zu bildende Ortsbezirk trägt ebenfalls die Bezeichnung „Campusviertel“.

 

  1. Der beigefügte XVI. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.
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Sachverhalt

Begründung:

 

Zu 1. u. 2.:

 

Der Magistrat schlägt unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2015 vor, für den Statistischen Bezirk „Kliniksviertel“nftig die Bezeichnung „Campusviertel“ zu verwenden. Der neue Ortsbezirk trägt dann ebenfalls die Bezeichnung „Campusviertel“.

 

Die Bezeichnungen der Statistischen Bezirke basieren in der Regel auf historischen Bezeichnungen oder auf strukturprägenden Merkmalen innerhalb des Bezirks. Das ist auch bei dem Bezirk 213 "Kliniksviertel" der Fall. Mehr als hundert Jahre war dieser Bereich geprägt durch die Kliniken der Philipps-Universität. Nach dem Fortzug inzwischen aller Teilkliniken ist die Bezeichnung "Kliniksviertel" nicht mehr charakteristisch. Neues strukturprägendes Merkmal für diesen Bezirk wird der neue Campus mit der neuen zentralen Universitätsbibliothek (ZUB), den Verwaltungsgebäuden, dem Hörsaalgebäude mit Audimax  sowie mehreren Fachbereichen und zahlreichen weiteren Einrichtungen der Philipps-Universität sein, so dass die Bezeichnung "Campusviertel" ein treffender Begriff für diesen Bereich ist. Er nimmt das wichtigste künftige Merkmal dieses Gebietes auf, bezieht sich wie der frühere Begriff auf die Philipps-Universität und ist außerdem kurz und einprägsam, so dass er schnell in den allgemeinen Sprachgebrauch eingehen wird. Entsprechend nennt sich dann der künftige Ortsbeirat dieses Bereiches "Campusviertel".

 

Zu 3.:

 

Weiter wurde in der Sitzung am 18.09.2015 beschlossen, folgende Ortsbezirke zu bilden:

 

  1. Altstadt mit dem Gebiet der Wahlbezirke Altstadt I (21101), Altstadt II (21102) und Altstadt III (21103)

 

  1. dviertel mit dem Gebiet der Wahlbezirke Südviertel I (21401), Südviertel II (21402), Südviertel III (21403), Südviertel IV (21404), Südviertel V (21405) und Südviertel VI (21406)

 

  1. Weidenhausen mit dem Gebiet des Wahlbezirkes Weidenhausen (21201)

 

  1. Kliniksviertel mit dem Gebiet der Wahlbezirke Kliniksviertel I (21301) und Kliniksviertel II (21302)

 

  1. Waldtal mit dem Gebiet des Wahlbezirkes Waldtal (23201)

 

Dazu wird erläutert, dass der Ortsbezirk Altstadt von dem statistischen Bezirk „Altstadt“ abweicht. Der Ortsbezirk Südviertel umfasst den statistischen Bezirk „dviertel“, der Ortsbezirk Weidenhausen umfasst den statistischen Bezirk „Weidenhausen“, der Ortsbezirk Campusviertel  umfasst den statistischen Bezirk „Campusviertel“ (bisher Kliniksviertel) und der Ortsbezirk Waldtal umfasst den statistischen Bezirk „Waldtal“.

 

Nach diesem Beschluss ist die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass die Ortsbezirke konkret abgegrenzt und Ortsbeiräte dort eingerichtet werden. Dies erfolgt mit dem beigefügten XVI. Nachtrag zur Hauptsatzung.

 

Eine Festlegung der Standorte der Bekanntmachungstafeln gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung und die damit einhergehende Änderung der Hauptsatzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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