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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/4361/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Hermann Uchtmann (06/16.10.2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Oct 16, 2015
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Sachverhalt
Auf die mündliche Beantwortung wird durch den Fragesteller verzichtet.
Zuständiger Dezernent: Bürgermeister Dr. Kahle.
Jede neu eingeführte Verkehrsführung kann natürlich auch wieder rückgängig gemacht werden. Im vorliegenden Fall wäre dies denkbar, da baulicher Aufwand in nur sehr untergeordnetem Umfang durchzuführen war. Die wesentlichen Arbeiten zur Umstellung der Verkehrsführung lagen im Bereich der Straßenmarkierung. Zurzeit geht der Magistrat nicht davon aus, dass die Verkehrsführung in der Weise umgestellt werden muss, dass die alte Einbahnstraßenregelung wieder eingeführt wird. Diese hatte zahlreiche Nachteile (mangelnde Angebote für den Radverkehr, Notwendigkeit langer Umwege durch die Elisabethstraße, hohes Verkaufsaufkommen im Pilgrimstein etc.) Durch die Neuregelung ist zu erwarten, dass der Verkehr nach einer Einführungsphase und ggf. vorzunehmenden Anpassungen an der Lichtsignalsteuerung besser abfließt, als dies in den ersten Wochen der neuen Verkehrsführung der Fall ist. Die neue Verkehrsführung bietet schon jetzt viele Vorteile für den Rad- und Fußverkehr; letztlich wird sich nach unserer Prognose auch der motorisierte Verkehr besser als nach der früheren Regelung abwickeln. Ferner werden sich die entlastenden Effekte für die Elisabethstraße und den Pilgrimstein einstellen.

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