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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/4386/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Ankauf eines Grundstückes in Gisselberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr
- Bearbeiter*in:
- Karin Schacherl
- Verfasser*in:
- Kröpelin, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 17, 2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 20, 2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Stadt Marburg erwirbt von der EnergieNetz Mitte GmbH (ENM), Monteverdistr. 2, 34131 Kassel, das bebaute Grundstück Gießener Str. 13,
Gemarkung Gisselberg, Flur 6, Flurstücke 291 = 13.458,00 m²
Gemarkung Gisselberg, Flur 6, Flurstücke 292 = 645,00 m²
Gemarkung Gisselberg, Flur 6, Flurstücke 293 = 459,00 m²
Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 14.562 m². Das Grundstück ist mit 693 m² Bürofläche und 2.748 m² Lager und Hallenfläche bebaut.
Der Kaufpreis beträgt insgesamt 1.750.000,-- €.
Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt die Stadt Marburg und werden über die I-Nr. 621.002.5 „Grunderwerbskosten“ abgewickelt.
- Zur Deckung des Kaufpreises und der mit dem Kauf verbundenen Abwicklungskosten in Höhe von insgesamt 1.872.000,00 € werden in Abweichung vom Vorbericht wie folgt freigegeben:
Investit.-Nr. | Bezeichnung | Betrag aus Ansatz in € |
I621.002.5 | Grunderwerbskosten (Alter Ritter) | 625.000 |
I661.018.9 | Straßenbeleuchtung | 700.000 |
I650.014.9 | Adolf-Reichwein-Schule Energetische Sanierung | 547.000 |
Der Betrag von 547.000 € aus der I-Nr. 650.014.9 wurde bereits am 4. 3. 2015 freigegeben und wird für den ursprünglichen Freigabezweck in diesem Jahr nicht benötigt. Er kann für den vorgesehenen Erwerb verwendet werden.
Sachverhalt
Die Lagerhallen und Geragengebäude wurden in 1982 von der damaligen EAM errichtet und bieten eine Nutzfläche von 2.748 m². Zwischenzeitlich gehört die Liegenschaft der ENM. Neben den umfangreichen Lagerflächen sind außerdem weitere Büroflächen in den Hallen untergebracht. Ein Teil der Flächen ist vermietet. Aus den Mietverhältnissen lassen sich Erträge in Höhe von ca. 3.025,-- € pro Monat generieren. Ein Teil der Lagerflächen mit angeschlossenen Büroräumen sind zurzeit frei. Insbesondere kann dieses Gelände incl. der darauf stehenden Bebauung sehr kurzfristig für die Unterstützung der Flüchtlinge eingesetzt werden.
Die gesamte Organisation der Kleiderausgabe an Flüchtlinge der Erstaufnahmeeinrichtung in Marburg kann dort bereits ab 2. 11. 2015 untergebracht werden. Für die Nutzung bis zum Besitzübergang werden lediglich Nebenkosten in Höhe von 550 €/mtl. erhoben. In den weiteren Lagerflächen lassen sich auch andere soziale Projekte (Kleiderspende, Möbelspende, Spende von Haushaltsgegenständen u. ä.) für Flüchtlinge aus dem Erstaufnahmelager und für der Stadt Marburg zugewiesene Flüchtlinge bis hin zu sozial schwachen Familien realisieren.
Das ENM-Gelände ist außerdem mit einem Bürogebäude mit ca. 693 m² Nutzfläche aus dem Jahre 1984 bebaut. Diese Büroflächen können für die neu einzurichtenden Arbeitsplätze für die Koordination und Sachbearbeitung in Flüchtlingsfragen genutzt werden. Ebenfalls bieten sich mehrere größere Besprechungsräume auch für Schulungszwecke an.
Das gesamte Gelände bietet für die Stadt Marburg und ihre Tochterunternehmen ein großes Potential für zukünftige Nutzungen im Bereich städtischer Aufgaben. Anteilig kann das Grundstück auch für den Wohnungsbau Verwendung finden.
Durch die flexibel gehaltenen Innenwände sind Gebäude und die Lagerhallen auch in Zukunft für die Stadtverwaltung Marburg oder städtische Betriebe mit anderen Nutzungen gut geeignet.
Der Besitzübergang und die Zahlung des Kaufpreises erfolgen zum 1. 1. 2016.
Es wird gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.
Egon VaupelDr. Franz Kahle
OberbürgermeisterBürgermeister
Anlage: Planausschnitt
Kenntnis genommen und einverstanden:
6 | 62 | 20 | 65 | 4.1 | Ortsbeirat |
K | B | B | K | B | K |
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
Finanz. Auswirkung
Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:
1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten
| Es bestehen keine Einmalkosten |
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X | Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten |
Ausgaben Finanzhaushalt | in Euro |
Investitionskosten Grunderwerb | ca. 1.750.000 |
Grunderwerbsteuer | ca. 105.000 |
Nebenkosten | ca. 17.000 |
Summe Ausgaben Finanzhaushalt | ca. 1.872.000 |
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2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten
X | Es bestehen abgesehen von der Bauunterhaltung keine Folgekosten. Es können Mietennahmen von ca. 3025,-- € pro Monat generiert werden. |
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| Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten
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3. Weitere Auswirkungen
| Es bestehen keine weiteren Auswirkungen |
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X | Es bestehen folgende weitere Auswirkungen |
| (z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg) |
Sicherstellung der freiwilligen Leistungen im Erstaufnahmelager und für die der Stadt Marburg zugewiesenen Flüchtlinge.
