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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4392/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019, 1. Nachtragshaushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2016 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Petra Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Oct 16, 2015
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Rahmen der Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 folgende Beschlüsse zu fassen:
- Gemäß § 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung das durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015/2016 geänderte und um das Jahr 2019 erweiterte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2015 bis 2019 mit einem Volumen von 180.006.000 € festzusetzen;
- den durch den 1. Nachtragshaushaltsplan geänderten Stellenplan 2016 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 101,690 Beamten- und 840,865 Beschäftigungsstellen nach TVöD festzusetzen;
- aufgrund der §§ 94 ff. HGO die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2016 sind auch einige Änderungen im Finanzhaushalt – Investitionen vorgenommen worden, die eine Anpassung des Investitionsprogramms 2015 bis 2018 im Jahr 2016 nötig machte. Außerdem waren die Finanzplanung und das Investitionsprogramm um das Jahr 2019 zu ergänzen.
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2015 bis 2019, der aufgrund der Änderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 für das Jahr 2016 angepasst wurde. Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 ist die Fortschreibung der aktuellen Entwicklungen des 1. Nachtragshaushaltplans 2015.
Der Ergebnishaushalt gilt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge sowie der Zins- und sonstigen Finanzerträge mindestens ebenso hoch ist die der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen sowie der Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 erreicht dieses Ziel nicht, sondern schließt mit einem negativen Ergebnis von 15.090.000 € ab. Dem gegenüber steht der Überschuss von 21.533.000 € des Haushaltsplans 2015, der aufgrund der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs und der Rekordgewerbesteuererträge entstanden war und kann damit mehr als den Ausgleich herstellen.
Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen weist der Ergebnishaushalt der Universitätsstadt Marburg im Jahresergebnis 2016 einen Fehlbetrag von 14.838.000 € aus.
Die Investitionen der Finanzhaushalte müssen zum größten Teil (rd. 77 %) über Kreditaufnahmen vom Kapitalmarkt finanziert werden. Eingeplant sind für das Haushaltsjahr 2016 hierfür 30,4 Mio. €.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von 20,6 Mio. €.
Der Stellenplan weist für 2016 insgesamt 942,555 Stellen aus.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen:
1.Nachtragshaushaltssatzung
Druckstück 1. Nachtragshaushaltsplan 2016

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