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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/4433/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien für die Auszeichnung von Sportlerinnen und Sportlern und Personen, die sich um die Förderung des Sports in der Universitätsstadt Marburg verdient gemacht haben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 42 - Sport
- Bearbeiter*in:
- Ursula Truß
- Verfasser*in:
- Backes, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Kenntnisnahme
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12.11.2015
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat stimmt dem vom Fachdienst Sport der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg Biedenkopf erarbeiteten Entwurf zur Neufassung der Richtlinien für die Auszeichnung von Sportlerinnen und Sportlern und Personen, die sich um die Förderung des Sports in der Universitätsstadt Marburg besonders verdient gemacht haben zu.
Sachverhalt
Begründung:
Um eine geplante gemeinsame Sportlerehrung von Landkreis und Stadt durchführen zu können, wurden die Ehrungsrichtlinien wortgleich für Kreis und Stadt ausgearbeitet.
Unter der Leitung von den beiden Sportdezernenten Landrätin Kirsten Fründt und Oberbürgermeister Egon Vaupel haben dazu Sondierungsgespräche mit Vertretern beider Fachdienste Sport stattgefunden. Bei diesen Gesprächen wurden die Eckpunkte einer Neufassung der Richtlinien festgelegt.
In weiteren Sitzungen der Fachdienste wurden zahlreiche Berechnungen durchgeführt und die Frage diskutiert, mit welchen Varianten man die Anzahl der zu Ehrenden sinnvoll reduzieren kann, um die jährliche Sportlerehrung in einem angemessenen und erträglichen Zeitrahmen abwickeln zu können.
Kreis und Stadt sprechen sich übereinstimmend dafür aus, zukünftig zwischen olympischen und nicht olympischen Sportarten im Mannschaftsbereich zu unterscheiden. Nicht-olympische Sportarten als Randsportarten haben die vergangenen Veranstaltungen dominiert und müssten somit eine höhere Hürde nehmen, um geehrt zu werden. Als zweite Maßnahme werden die Richtlinien dahingehend dem Kreis angeglichen, dass nur noch Hessenmeister und nicht mehr auch die Folgeplätze bei Hessenmeisterschaften geehrt werden. Im Bereich des Ehrenamtes sollen je 2 Kandidatinnen / Kandidaten aus dem Landkreis und aus der Stadt nominiert werden.
Auf eine Gegenüberstellung der Änderungen in Form einer Synopse muss verzichtet werden, da eine deutliche Veränderung bei den Regelungen vorgeschlagen wird, die sich nicht so ohne weiteres vergleichend darstellen lässt.
Um Zustimmung wird gebeten.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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92,8 kB
|
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