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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/4462/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtliche Stellungnahme des Hessischen Städtetages zum Bürgerbegehren "Erhalt des Vitos-Parks"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz; 10 - Personal und Organisation
- Verfasser*in:
- Heilmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 17, 2015
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 20, 2015
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Sachverhalt
Begründung:
Der Hessische Städtetag wurde durch das Schreiben des Magistrats der Universitätsstadt Marburg vom 23.10.2015 um eine rechtliche Stellungnahme zum geplanten Bürgerbegehren hinsichtlich des Erhalts des Vitos-Parks gebeten.
Die daraufhin erfolgte rechtliche Einschätzung des Hessischen Städtetages vom 09.11.2015, die sowohl das Bürgerbegehren als unzulässig einstuft, als auch die gleichlautende Stellungnahme des Fachdienstes Rechtsservice der Universitätsstadt Marburg vom 29.10.2015 in allen rechtlichen Aspekten als zutreffend und umfassend begründet erachtet, soll nunmehr der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden. Die vorgenannte Stellungnahme des Fachdienstes Rechtsservice ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Egon VaupelDr. Franz Kahle
OberbürgermeisterBürgermeister
Anlagen:
- Rechtliche Stellungnahme Hessischer Städtetag
- Rechtliche Stellungnahme Fachdienst Rechtsservice
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
|
75 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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391,9 kB
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