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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4511/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2014 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2016 auf der Grundlage eines kalkulatorischen Zinssatzes in Höhe von 4,2 Prozent zu.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstattung des ausgewiesenen Überschusses der Straßenentwässerung für das Jahr 2014 in Höhe von 52.819,57  an die Universitätsstadt Marburg zu.
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Sachverhalt

- 1 -

Begründung:

 

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben war es erforderlich, auf Basis der Ist-Zahlen eine Nachkalkulation für das Jahr 2014, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser, zu erstellen und die Kostenüber-/Kostenunterdeckungen zu ermitteln. Außerdem sollte auf der Basis der Planwerte für 2016 eine Gebührenkalkulation durchgeführt werden.

 

Mit der Erarbeitung des Gutachtens wurde nach interner Abstimmung zwischen der Betriebsführerin Stadtwerke Marburg GmbH, dem für die Satzungsangelegenheiten zuständigen Fachdienst Organisation der Universitätsstadt Marburg und dem Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM) die IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beauftragt.

 

Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Oktober 2015 bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 6 Prozent sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

 

Aus der im Gutachten dargestellten Gebührenkalkulation ergibt sich, dass unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 6 Prozent eine Erhöhung der Abwassergebühren r 2016 unumgänglich wäre, während eine Kalkulation mit 4,2 Prozent zu Gebührenstabilität führt. Bei der Festlegung des Zinssatzes handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Universitätsstadt Marburg. Im Hinblick auf das bestehende Zinsniveau und auch nach Recherchen in anderen hessischen Sonderstatusstädten wurde im Rahmen der Ermessensausübung der Zinssatz von 6 Prozent auch nach Rücksprache mit dem Gutachter als zu hoch erachtet Im Hinblick auf die Begründung zur Neufassung der Abwassersatzung (VO/4311/2015), in der ausgehrt wurde, dass es zu keiner Erhung der Abwassergebühren kommen wird, wurde die ltige Kalkulation mit 4,2 Prozent durchgehrt.

 

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2014 einen Überschuss für Schmutzwasser in Höhe von 159.973,56 , für das Niederschlagswasser in Höhe von 127.861,90 € sowie für die Straßenentwässerung in Höhe von 52.819,57 € aus. Die Überschüsse aus Schmutz- und Niederschlagswasser werden der jeweiligen Gebührenausgleichsrücklage getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zugeführt, wo sie zur Finanzierung eventueller Unterdeckungen in den Gebührenhaushalten zur Verfügung stehen. Da die Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung im Gegensatz zu den vorgenannten ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg finanziert werden, müssen die Beträge nicht zur Finanzierung eventueller Mehrkosten für die Gebührenzahler vorgehalten werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Überschuss aus der Straßenentwässerung in Höhe von 52.819,57  an die Universitätsstadt Marburg zu erstatten, während die jeweils r Schmutz- und Niederschlagswasser ermittelten Beträge in den zweckgebundenen Kanalgebührenausgleichrücklagen verbleiben. Eine Verwendung dieser Überschüsse hat spätestens innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen.

 

Dazu wird nach Vorlage des geprüften Abschlusses des Kanalgebührenhaushaltes 2015 eine erneute Überarbeitung der Gebührenkalkulation erfolgen und dann - falls erforderlich - eine Anpassung der Gebühren vorgenommen werden.

 

Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebskommission des DBM hat der Vorlage zugestimmt.

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

 

Anlage:

IVC Public Services GmbH, Gutachten Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2014 und Erstellung der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2016 (gesondert gedruckt)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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