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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/4533/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten von der Genehmigung des 1. Nachtragshaushalts 2015 mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 26.11.2015 Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

- die in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 vorgesehene Kreditaufnahme

 

- den in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und

 

- den in § 4 der 1. Nachtragsaushaltssatzung 2015 vorgesehenen  Höchstbetrag der Kassenkredite

 

ohne Einschränkungen genehmigt.

 

Die Genehmigungen mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums werden der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Anlagen

Genehmigungen des Regierungspräsidiums Gießen mit Begleitverfügung zum 1. Nachtragshaushalt 2015 der Stadt Marburg

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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