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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/4533/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des 1. Nachtragshaushalts 2015
hier: Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Petra Krüger
- Verfasser*in:
- Petra Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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15.12.2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.12.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
- die in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 vorgesehene Kreditaufnahme
- den in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und
- den in § 4 der 1. Nachtragsaushaltssatzung 2015 vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite
ohne Einschränkungen genehmigt.
Die Genehmigungen mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums werden der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Genehmigungen des Regierungspräsidiums Gießen mit Begleitverfügung zum 1. Nachtragshaushalt 2015 der Stadt Marburg