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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/4548/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Von wem und wie werden Menschen, die nicht krankenversichert sind, in Marburg medizinisch versorgt und wer trägt die Kosten der Behandlung?

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Sachverhalt

Antwort:

 

 

Grundlegend besteht deutschlandweit seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht.  Der Anteil der Bevölkerung ohne Versicherungsschutz hat dementsprechend stark abgenommen. In der Regel gehören zu diesem Personenkreis Menschen, die sich beispielsweise ohne Papiere in Deutschland aufhalten und/oder keinen festen Wohnsitz haben. In Marburg gibt es für diese Menschen je nach der Lebenssituation verschiedene Ansprechpartner und Angebote. Sie können sich an das städtische Sozialamt (Fachbereich Arbeit, Soziales und Wohnen), an das Diakonische Werk Oberhessen und an „Medinetz Marburg“ wenden.

 

Nach dem 5. Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Krankenhilfe, wenn sie sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied versichern können. Diese Leistungen der Sozialämter entsprechen im Wesentlichen dem, was in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Im Rahmen der Sozialhilfe zählt die Krankenhilfe zur Gesundheitshilfe und die Gewährung ist einkommens- und vermögensabhängig. 

 

Der selbstorganisierte Verein Medinetz Marburg bietet seit 2007 eine medizinische Gesundheitsgrundversorgung für MigrantInnen, Flüchtlinge und für Menschen ohne Papiere an. Der Verein hilft Menschen in Notsituationen, für die der Gang in eine reguläre Arztpraxis unter Umständen zu einer Abschiebung führen würde. Die Hilfesuchenden werden von Medizinstudenten unentgeltlich versorgt und je nach Bedarf an Psychologen, Hebammen und andere Stellen weitervermittelt. Die anfallenden Kosten für beispielsweise Laboruntersuchungen werden vom Verein übernommen.

 

Das Angebot einer niederschwelligen Gesundheitsversorgung von Menschen in einer schwierigen Lebenssituation besteht in Marburg auch über das Diakonische Werk Oberhessen. Die Zentrale für diakonische Dienste bietet umfangreiche Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen an. In der Tagesaufenthaltsstätte (TAS) in der Gisselberger Straße 35 findet im Rahmen einer regelmäßigen Arztsprechstunde medizinische Hilfe nach Bedarf statt. Diese Form der medizinischen Versorgung wird jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14.00 - 15.30 Uhr angeboten. In die zweiwöchig stattfindende Arztsprechstunde kommen in der Regel zwischen 2 bis 10 Personen, welche jedoch überwiegend krankenversichert sind, aber Arztpraxen aufgrund der persönlichen Situation meiden.

 

 

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