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Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/4572/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BfM betr. „Schutz durch Nutzung“ der Streuobstwiesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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Jan 19, 2016
| |||
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Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jan 29, 2016
| |||
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird beteten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das Potential bestehender Streuobstwiesen daraufhin zu prüfen, ob bei diesen ökologischen Ausgleichsgebieten ein "Schutz durch Nutzung" für Bürgerinnen und Bürger sowie Natur sinnvoll und möglich ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwei wesentliche Aufgaben erfüllen Streuobstwiesen. Für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten (Quelle: Natur und heilen) bieten sie den idealen Lebensraum. Bedrohte Tiere wie Steinkauz, Siebenschläfer oder der Große Abendsegler finden dort ihren Lebensbereich. Bienen, Hummeln, und Schmetterlinge sorgen für die Bestäubung. Wespen, Schlupfwespen und holzbewohnende Käfer tummeln sich in ihrer Vielfalt. Igel, insektenfressende Vögel und Fledermäuse werden angelockt. In morschen und hohlen Bäumen findet eine Vielzahl von Tieren Unterschlupf. Darüber hinaus gehören Streuobstwiesen seit vielen Jahrhunderten zu den landschaftsprägenden Elementen unserer hessischen Kulturlandschaft.
Als die Obsterzeugung ihren industriellen Aufschwung erfuhr, verloren die Streuobstwiesen ihre Bedeutung. Heute jedoch interessieren sich wieder mehr Menschen, die an einer regional erzeugten Nahrung interessiert sind, für Alternativen zum Obst aus dem Supermarkt, das diese Bezeichnung schon oft nicht mehr verdient. Besonders Äpfel in Form ihrer denaturierten Form sind oft Auslöser für Allergien.
Der Aufwand eine Streuobstwiese zu erhalten ist hoch, denn die Nutzungsmöglichkeiten sind trotz Interesse an einem regionalen Obsterwerb schwierig. Und wo „Schutz durch Nutzung“ nicht mehr funktioniert, muss gepflegt werden. Allein der Pflanzenschnitt, Instandhaltungs- und Auslichtungsschnitte von zu dicht stehenden Zweigen und Ästen, von abgestorbenen oder vergreisten Teilen ist sehr arbeitsaufwendig. Der Erhalt jeder einzelnen Streuobstwiese als wertvolles Biotop ist aus unserer Sicht jedoch von großer Bedeutung. Vielleicht gelingt es, die Erträge interessierten Bürgerinnen und Bürgern (besser) zugänglich zu machen, damit „Schutz durch Nutzung“ wieder greift.
Andrea Suntheim-Pichler

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