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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4680/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg" (DBM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Kenntnisnahme
|
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●
Erledigt
|
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 14, 2016
| |||
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Nov 18, 2016
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
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Sep 16, 2016
| |||
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Oct 14, 2016
| |||
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Nov 18, 2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die zu bildende Betriebs-
kommission des DBM
4 Stadtverordnete,
4 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen und
2 Mitglieder der Personalvertretung des Dienstleistungsbetriebes
und die entsprechenden Stellvertreter/innen.
zu wählen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Zusammensetzung der Betriebskommission ergibt sich aus § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung des obengenannten Eigenbetriebes.
Das Eigenbetriebsgesetz bestimmt, dass die 2 Mitglieder des Personalrates und die 4 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts gewählt werden.
Die Wahl der 4 Stadtverordneten erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts.
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Dr. Thomas Spies
Ausdruck vom: 03.03.2016
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