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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4684/2016

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

für den Aufsichtsrat der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH

 

vier Personen

 

zu wählen, wobei mindestens eine Person in der Altenhilfe erfahren sein soll.

Für jedes Mitglied ist ein / eine Stellvertreter / in zu wählen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus insg. 8 Personen. Neben dem Oberbürgermeister, der kraft Amtes Vorsitzender des Gremiums ist und sich durch ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen kann, werden 4 Personen von der Stadtverordnetenversammlung gehlt und 2 Mitglieder vom Betriebsrat der Gesellschaft benannt; ein weiteres Mitglied ist vom Magistrat zu entsenden.

 

Damit sich der Aufsichtsrat konstituieren kann, wird gebeten, vier Personen zu wählen; davon soll mindestens eine in der Altenhilfe erfahrene Person sein.

 

Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:

 

Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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