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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/4705/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten:

 

von der Genehmigung des Haushaltsplans 2016 und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2016 mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 09.03.2016 Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

  • die in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 vorgesehene Kreditaufnahme

 

  • den in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 ausgewiesenen Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen und

 

  • den in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite

 

mit Auflagen bezüglich der Erstellung der Jahresabschlüsse genehmigt.

 

Die Genehmigungen mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums werden der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Dr. Thomas Spies/OberbürgermeisterAnlage

 

Ausdruck vom: 11.03.2016

Seite: 1/2

 

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