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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4746/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH (SEG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 14, 2016
| |||
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Nov 18, 2016
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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Sep 16, 2016
| |||
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Oct 14, 2016
| |||
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Nov 18, 2016
|
Sachverhalt
Begründung:
Organe der Stadtentwicklungsgesellschaft sind der/die Geschäftsführer/in, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Den Vorsitz im Aufsichtsrat führt der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Magistrats.
Weitere 6 Mitglieder sind von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 55 HGO zu wählen.
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrecht schriftlich und geheim durchgeführt.
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Dr. Thomas Spies
Ausdruck vom: 29.03.2016
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