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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4746/2016

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

6 Mitglieder

 

in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH (SEG) zu

wählen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Organe der Stadtentwicklungsgesellschaft sind der/die Geschäftsführer/in, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Den Vorsitz im Aufsichtsrat führt der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Magistrats.

 

Weitere 6 Mitglieder sind von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 55 HGO zu wählen.

 

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrecht schriftlich und geheim durchgeführt.

 

Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:

 

Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Ausdruck vom: 29.03.2016

Seite: 1/2

 

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