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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4752/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder für die Regionalversammlung Mittelhessen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
|
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Jul 15, 2016
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jul 15, 2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Gemäß § 15 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in Verbindung mit § 55 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung
1 Mitglied und
1 Stellvertreter/in
als Vertreter/in der Universitätsstadt Marburg für die laufende Legislaturperiode in die Regionalversammlung.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) sind für die Planungsregionen Regionalversammlungen zu bilden. Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag das passive Wahlrecht besitzen.
Für das Wahlverfahren gelten die Grundsätze des Mehrheitswahlrechts (§ 55 Abs. 3 HGO).
Mitglied und Stellvertreter/in sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.
Gemäß § 15 Abs. 3 HLPG haben u.a. der/die Oberbürgermeister/in der Sonderstatusstädte, auch wenn sie nicht Mitglied der Regionalversammlung sind, das Recht, an deren Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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