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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4752/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 15 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in Verbindung mit § 55 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung

 

1 Mitglied und

1 Stellvertreter/in

 

als Vertreter/in der Universitätsstadt Marburg für die laufende Legislaturperiode in die Regionalversammlung.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) sind für die Planungsregionen Regionalversammlungen zu bilden. Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag das passive Wahlrecht besitzen.

 

r das Wahlverfahren gelten die Grundsätze des Mehrheitswahlrechts 55 Abs. 3 HGO).

Mitglied und Stellvertreter/in sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 HLPG haben u.a. der/die Oberbürgermeister/in der Sonderstatusstädte, auch wenn sie nicht Mitglied der Regionalversammlung sind, das Recht, an deren Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

 

Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:

Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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