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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4782/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

den Nahverkehrsplan der Universitätsstadt Marburg 2016 - 2021 (NVP) in der vorliegenden Fassung

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung

1.Vorlage des NVP-Entwurfs

Mit Schreiben vom 26.10.2015 hat die Stadtwerke Marburg Consult GmbH den Nahverkehrsplan für die Universitätsstadt Marburg 2015-2020 (NVP) im Entwurf den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zusammen mit dem NVP-Entwurf erhielten die Gremien damals die Dokumentation des Beteiligungsverfahrens übermittelt, die auch die „gemeinsame Abwägung der Stadtwerke Marburg Consult GmbH und des Büros IGDB GmbH“ enthielt.

Die Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr vom 10.11.2015 legte als Zwischenergebnis u. a. dar: „Die Vorlage und Anlagen werden von SWMR ergänzt und neu in das Verfahren gebracht.“

Insofern liegt der vorliegenden zweiten Entwurfsfassung die v. g. Abwägung zu-grunde. Alle Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren, die darin zur Berücksichtigung im NVP empfohlen sind, wurden nunmehr eingearbeitet.

Die Gesamtdokumentation der Stellungnahmen aus der Anhörung nebst Empfehlungen zur Berücksichtigung findet sich in Anlage I-4 dieses zweiten Entwurfes.

2.Weitere Ergänzungen

Darüber hinaus wurden seitens der städtischen Verwaltung weitere Ergänzungen genscht, die im zweiten NVP-Entwurf aufgenommen wurden:

  • Verlängerung der geplanten Linie 23 über den Hauptbahnhof hinaus bis zur St.-Martin-Straße zur Herstellung einer umsteigefreien Verbindung zwischen dem Waldtal und der Bahnhofstraße bzw. der Marburger Innenstadt;
  • hrung der geplanten Linie 20 von der Marbach über die Innenstadt zur Haltestelle vor dem Schwimmbad Aquamar anstatt zum Hauptbahnhof;
  • Ergänzende Ausführungen zum Vorschlag der Neuplanung einer Stadtbahn in Marburg und zum Thema Elektromobilität mit Omnibussen.

Auch mit diesen inhaltlichen Veränderungen und Ergänzungen bleibt der grundsätzliche Charakter des Nahverkehrsplans unverändert, vgl. hierzu das Kapitel „Zusammenfassung“ im NVP-Entwurf.

3.Rechtliche Rahmenbedingungen, Vorgehensweise

Aufgrund der zwischenzeitlichen Kommunalwahl und der damit einhergehenden Berufung neuer Mandatsträger werden für diesen Kreis nachfolgend noch einmal die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Nahverkehrsplans sowie die angewandte Vorgehensweise bei seiner Erstellung wiedergegeben.

Nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Nahverkehr in Hessen (HÖPNVG) stellen die hessischen Aufgabenträger für ihren Bereich einen lokalen Nahverkehrsplan auf. Spätestens alle fünf Jahre ist gemäß § 14 Abs. 8 HÖPNVG darüber zu entscheiden, ob dieser neu aufzustellen ist.

Die Stadtverordnetenversammlung fasste in der Sitzung vom 28.02.2014 den Auf-stellungsbeschluss zur Erstellung eines neuen Nahverkehrsplans. Für dessen Erstellung erhielt das Beratungsbüro IGDB GmbH, Dreieich, den Zuschlag.

Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV, für das aufzustellende Investitionsprogramm und ist Grundlage bei der Liniengenehmigung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), soweit der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Absatz 3 PBefG in Einklang steht. Im NVP werden u. a. qualitative und quantitative Anforderungen hinsichtlich des Liniennetzes, des Verkehrsmitteleinsatzes, der Erschliungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität festgelegt. Das Planungsbüro stimmte über mehrere Zwischenschritte die Inhalte des NVP ständig mit der Stadtwerke Marburg Consult GmbH ab.

hrend der Erarbeitung erfolgten Zwischenberichte und fachliche Erörterungen in den folgenden projektbegleitenden Gremien:

  • Lenkungsausschuss: bestehend aus Vertretungen des Magistrats der Universitätsstadt Marburg, des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, von Hessen Mobil, des Regierungspräsidiums Gießen, der Industrie- und Handelskammer und des Regionalen Nahverkehrsverbandes Marburg-Biedenkopf.
  • Arbeitskreis: bestehend aus Vertretungen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg, der Ortsbeiräte und Stadtteil-gemeinden, des Behindertenbeirates, der Philipps-Universität Marburg, des Allgemeinen Studierendenausschusses der Philipps-Universität Marburg (ASTA), des Universitätsklinikums, des städtischen Schulamtes, des Ordnungsamtes, der Verkehrsunternehmen, die in Marburg Verkehrsleistungen anbieten und der Verbände des Verkehrsgewerbes, von wichtigen Arbeitgebern in der Stadt und der Gewerkschaft Verdi.
  • Ortsbeirat: bestehend aus der Vertretung der Marburger Ortsbeiräte und der Stadtteilgemeinden.
  • Fahrgastbeirat: bestehend aus der Vertretung des ACE, ADAC, ADFC, AvD, BUND, VCD, der Fahrgastverbände ProBahn und Pro Bahn & Bus, der Deutschen Blindenstudienanstalt, des Gleichberechtigungsreferats und des Ausnderbeirates der Universitätsstadt Marburg, des Vereins zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen, des ASTA, des Stadtelternbeirates, des Kreiselternbeirates, des Seniorenbeirates und des Verbands der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.

Das formelle Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 7 HÖPNVG wurde am 28.09.2015 eingeleitet. Die Anhörungsberechtigten hatten bis zum 20.10.2015 Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf des NVP abzugeben.

Der Nahverkehrsplan besitzt nach Beschlussfassung Gültigkeit bis 2021, soweit nicht eine frühere Fortschreibung oder eine längere Laufzeit beschlossen wird.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Entwurf Nahverkehrsplan 2016 2021 (gesondert gedruckt)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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