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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/4835/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Beteiligt:
- Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sep 13, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Sep 16, 2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der beigefügte II. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg mit Inkrafttreten zum 01. Oktober 2016 wird beschlossen.
- Bei der Kalkulation der Müllabfuhrgebühren werden ab dem 01.Oktober 2016 kalkulatorische Zinsen in Höhe von 4,2 Prozent sowie Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Die mit dem I. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg in § 20 beschlossenen Benutzungsgebühren sind seit 2007 unverändert geblieben. Aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung insbesondere im Bereich der Mülleinsammlung ist nun eine Anhebung der Abfallgebühren erforderlich.
Nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse der vergangenen vier Haushaltsjahre:
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| EUR | EUR | EUR |
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Erträge | 8.137.589 | 7.867.391 | 8.222.615 | 8.133.442 |
Aufwendungen | 8.137.589 | 7.867.391 | 8.222.615 | 8.133.442 |
Kostendeckung | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Während in 2011 der Gebührenausgleichsrücklage noch ein Betrag von rd. 182 TEUR zugeführt wurde, wurden dieser beginnend ab 2012 Beträge entnommen, um einen Ausgleich des Gebührenhaushaltes Müll zu erreichen. Nach der Regelung des zum 01.01.2013 geänderten Kommunalabgabengesetzes sind Gebührenrücklagen innerhalb von fünf Jahren aufzulösen. Die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:
31.12.2011 | 1.886.910,41 |
Fehlbetrag 2012 | 378.866,31 |
31.12.2012 | 1.580.044,10 |
Fehlbetrag 2013 | 140.970,95 |
31.12.2013 | 1.367.073,15 |
Fehlbetrag 2014 | 506.623,01 |
31.12.2014 | 860.450,14 |
Fehlbetrag 2015 | 400.000,00 |
31.12.2015 | 460.450,14 |
Die Beträge ab 2014 sind Näherungswerte, da die städtischen Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen. Da auch für 2016 von einem Fehlbetrag in der Größenordnung von 460 TEUR auszugehen ist, ist die Rücklage für 2016 gerade auskömmlich, eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren ist jedoch unumgänglich. Um eventuellen Kostensteigerungen entgegen zu wirken, wird die Anpassung der Müllabfuhrgebühren bereits zum 1. Oktober 2016 satzungsrechtlich umgesetzt. Eventuelle Überschüsse kommen den Gebührenzahlern über die Gebührenausgleichrücklage wieder zugute.
Ausgehend vom Grundsatz der Substanzerhaltung ist betriebswirtschaftlich eine Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten geboten. Sobald Fahrzeuge und andere Ausstattungsgegenstände verschlissen sind, muss eine Ersatzbeschaffung erfolgen. Die zukünftigen Preise werden höher sein, so dass eine Finanzierung über Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte erfolgen sollte. Ebenso ist eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals zu berücksichtigen, da der Wertausgleich für die Kapitalbindung ansonsten aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren wäre. Diese sogenannten kalkulatorischen Kosten sind bei der Kalkulation von Gebühren nach § 10 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz ausdrücklich berücksichtigungsfähig.
Die Berücksichtigung der kalkulatorischen Abschreibungen für Abnutzung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten bei einer Berechnung der Preissteigerung nach Preisindizes sowie die kalkulatorische Verzinsung des gebundenen Anlagekapitals mit 4,2 % wird bei der Berechnung der Mülleinsammelpauschale berücksichtigt. In der Summe belaufen sich die kalkulatorischen Kosten auf rd. 200 TEUR.
Danach ergibt sich folgende Kalkulation der Müllgebühren ab 2017:
Erträge |
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| EURO |
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| 7.510.000 | |||
| 200.000 | |||
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Summe |
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| 7.710.000 |
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Aufwendungen |
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| 3.980.000 | |
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| 4.100.000 | ||
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| 167.000 | ||
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| 23.000 | ||
|
| 40.000 | ||
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Summe |
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| 8.310.000 |
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Unterdeckung |
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| 600.000 | |
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Die Gebührenerträge basieren auf der Grundlage der aktuellen Fortschreibung des Steueramtes, die Aufwendungen beziehen sich auf die Daten des vorläufigen Abschlusses 2015 des DBM sowie auf die Daten des Haushaltes 2016.
Die prognostizierte Unterdeckung beträgt 8 %. Um diese Unterdeckung des Gebührenhaushaltes Müll auch im Hinblick auf die allgemeine Preissteigerung auszugleichen und die ansonsten aus allgemeinen Deckungsmitteln erforderliche Finanzierung zu verhindern, ist eine Anhebung der Abfallgebühren um 10 % erforderlich. Der beigefügte II. Nachtrag beinhaltet insoweit eine entsprechende gleichmäßige Anhebung aller in § 20 der Abfallsatzung seit dem 01.01.2007 unverändert geltenden Gebührentatbestände zum 01.10.2016 Dies führt beispielsweise bei einer 14-täglichen Abfuhr des Restmülls zu einer Mehrbelastung i.H.v. 8,76 EUR pro Person und Jahr (von 86,76 EUR auf 95,52 EUR) bzw. 6,96 EUR (von 69,36 EUR auf 76,32 EUR) bei einer 4-wöchentlichen Restmülleinsammlung.
Die Summe der Gebühreneinnahmen hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dargestellt:
2012:7.447.792 EUR
2013:7.482.026 EUR
2014:7.479.958 EUR
20157.507.629 EUR
20167.510.000 EUR (Prognose)
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Lag die Hauptursache der Gebührenanhebung für die Gebührenerhöhung zum 01.01.2007 noch in der Erhöhung der eingetretenen Kostensituation insbesondere bei den Beseitigungskosten - also Betrieb für Abfallwirtschaft des Landkreises für Rest- und Sperrmüll und Marburger Entsorgungsgesellschaft für Bioabfälle – ist die jetzige Gebührenanpassung den gestiegenen Aufwendungen für die Mülleinsammlung geschuldet. Neben den kalkulatorischen Kosten liegt die Kostenerhöhung in allgemeinen Preissteigerungen sowie tariflichen Erhöhungen bei den Personalkosten begründet. Die Höhe der Aufwendungen wurde vom DBM nachgewiesen.
Zur Sicherstellung der Kostendeckung der kostenrechnenden Einrichtung Müllabfuhr zum einen als auch der professionellen und reibungslos funktionierenden Dienstleistungen der Abfalleinsammlung und -beseitigung zum anderen wird daher gebeten, den beigefügten II. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.
Dr. Thomas SpiesDr. Franz Kahle Dr. Kerstin Weinbach
OberbürgermeisterBürgermeister Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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686,5 kB
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