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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4879/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 19/4 „Solarpark Gisselberg“ im Stadtteil Gisselberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Nützel, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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Jul 5, 2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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Jul 7, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jul 15, 2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 19/4 „Solarpark Gisselberg“ der Universitätsstadt Marburg, Stadtteil Gisselberg, gefasst.
Sachverhalt
Begründung:
Auf den landwirtschaftlichen Flächen südöstlich von Gisselberg, zwischen der Main-Weser-Bahn und der B 3a gelegen, möchte die Volllast GmbH aus Schwabsoien in München ein Solarkraftwerk zur regenerativen Erzeugung von elektrischer Energie gemäß dem „Erneuerbaren Energien Gesetz“ (EEG) errichten. Dabei soll eine öffentliche Wegeparzelle mit genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Volllast GmbH, deren Geschäftsfeld es ist, regenerative Energieprojekte zu realisieren, mit Schreiben vom 22.03.2016 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die geplante Errichtung eines Solarparks im Stadtteil Gisselberg gestellt.
Am 09.05.2016 hat der Magistrat der Universitätsstadt dem Antrag zugestimmt.
Aufgrund der Lage im planungsrechtlichen Außenbereich ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan dazu parallel aufgestellt wird, kann auf den Umweltbericht in diesem Verfahren verwiesen werden.
Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Vorhaben ein Umweltbericht, in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung ausgewertet werden, erforderlich.
Dr. Franz Kahle
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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